Das Allgemeine Strafrecht - Ein Überblick
Das „Allgemeine Strafrecht“ kann nicht allgemeingültig definiert werden. In der Praxis werden zumeist Straftaten aus dem Strafgesetzbuch (StGB) von diesem Oberbegriff umfasst. Strafrechtliche Nebengesetze, wie beispielsweise das Betäubungsmittelgesetz, sollen begrifflich gerade nicht unter das Allgemeine Strafrecht fallen.
Doch auch innerhalb des StGB unterscheidet die Praxis beispielsweise in das Allgemeine Strafrecht, das Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht usw. Eine klare Definition des Allgemeinen Strafrechts gibt es somit nicht. Häufig werden rein sprachlich sogenannte Bagatelldelikte mit dem Allgemeinen Strafrecht in Verbindung gebracht.
