
Maßregeln der Besserung und Sicherung - Ein Überblick
Keine Strafen im klassischen Sinn, sind sogenannte Maßnahmen der Besserung und Sicherung. Darunter versteht man Präventivmaßnahmen, die in Einzelfällen angeordnet werden, um einen Täter von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten, wenn es Anlass zur Annahme weiterer Straftatenbegehung gibt. Solche Maßnahmen sind Beispielsweise die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt oder die Verhängung einer Führungsaufsicht nach Entlassung des Täters aus der Haft.