Call Icon

Ihr Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) in München

Als erfahrene Strafverteidiger helfen wir Ihnen, wenn gegen Sie wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ermittelt wird. Als Anwalt für Strafrecht stehen wir an Ihrer Seite.

Echte Experten im Strafrecht

4.9

(279 Bewertungen)

4.9

(471 Bewertungen)

500+

Mandanten vertreten

Seit 2014

Kanzlei für Strafrecht
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Checkliste: Rechtsmittel im Strafverfahren

Das BtMG regelt alles: Welche Drogen erlaubt oder verboten sind, steht genau im Gesetz. Entscheidend ist, in welcher Anlage ein Stoff auftaucht.

„Legal Highs“ trügerisch: Nur weil etwas nicht verboten wirkt, heißt das nicht, dass es ungefährlich oder straflos bleibt. Polizei und Gerichte sehen das oft kritisch.

Cannabis & geringe Menge: Was „gering“ ist, entscheidet jedes Bundesland anders. In Bayern sind die Grenzen streng – ein Verteidiger kann aber auf Einstellung hinwirken.

Von jugendlicher Kleinkriminalität bis hin zur organisierten „Dealerbande“

Nicht selten betreffen Drogendelikte das Jugendstrafrecht und gehen mit Beschaffungskriminalität wie Diebstahl oder Einbruch einher. Auch organisierte Kriminalität kann – aus Sicht der Behörden – schnell angenommen werden, etwa beim Vorwurf bandenmäßigen Drogenhandels. In Bayern wird häufig bereits bei Mengen oberhalb des Eigenbedarfs Handel unterstellt, und regelmäßige Abnehmer gelten nicht selten als Bande. Umso wichtiger ist frühzeitige Verteidigung: Ein erfahrener Strafverteidiger prüft genau, ob wirklich gewerbsmäßiges Handeln oder eine Bandenbeteiligung vorliegt.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Das BtMG – ein Spezialgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG ist ein eigenes Gesetz mit eigenen Rechtsbegriffen und zum Teil auch eigenen Mechanismen. Hier wird - vereinfacht dargestellt - geregelt, welche Substanzen unter welchen Voraussetzungen nur von einem bestimmten Personenkreis erworben werden dürfen (etwa für therapeutische Zwecke) und welche Substanzen gänzlich verboten sind.

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Strafrecht? Bei uns sind Sie richtig.

Keine Strafe ohne Gesetz

Der Grundsatz „nulla poena sine lege“ gilt besonders im Betäubungsmittelrecht: Nur Substanzen, die der Gesetzgeber ausdrücklich in den Anlagen des BtMG aufführt, sind strafbar. Anlage I enthält vollständig verbotene Mittel wie Heroin, Kokain, LSD, Methamphetamin und grundsätzlich auch Cannabis. Anlage II listet Stoffe mit hohem Gefährdungspotenzial, die aber für Medikamente weiterverarbeitet werden dürfen. Anlage III umfasst schließlich verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie Morphine, Barbiturate oder Methadon, die unter ärztlicher Aufsicht therapeutisch eingesetzt werden können.

Legal Highs – die unterschätzte Gefahr

Stoffe, die nicht gelistet sind, gelten als legal und werden häufig als „legal highs“ verkauft. Hersteller umgehen ständig neue Verbote, was besonders für junge Konsumenten gravierende Gesundheitsrisiken birgt. Auch wenn diese Substanzen legal erscheinen, werten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte ihren Konsum oft als Indiz für Drogenmissbrauch oder negativ bei Strafzumessung. Deshalb ist höchste Vorsicht geboten – medizinisch wie juristisch.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Die geringe Menge

Fast schon eine Metapher für eine unsichere Rechtslage ist der Begriff der geringen Menge bei Cannabisbesitz geworden. Im sogenannte „Cannabis Beschluss“_(BVerfGE 90, 145) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Ermittlungsbehörden nach ihrem Ermessen bei geringfügigen Verstößen gegen das BtMG durch den Erwerb oder Besitz von geringen Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch von einem Strafverfahren absehen können. Der Begriff der „geringen Menge“ ist seitdem Gegenstand hitziger Diskussionen und wird in den verschiedenen Bundesländern höchst unterschiedlich gewertet. Naturgemäß sind die Grenzen in Bayern besonders streng, die geringe Menge fast schon nicht mehr vorhanden. Doch auch hier spielen Ermessen des Staatsanwalts und eine Einzelfallentscheidung eine große Rolle. Ein erfahrener Strafverteidiger wird auch in Bayern durch geschicktes Verhandeln und Argumentieren versuchen, eine Einstellung des Strafverfahrens wegen geringer Menge zu erreichen.

Erfahrung und Spezialisierung der Verteidigung

Das BtMG steht, obgleich es für die Praxis eines Strafverteidigers naturgemäß von überragender Bedeutung ist, nicht oder kaum auf dem Lehrplan während Studium und Referendariat. Im juristischen Staatsexamen wird es so gut wie nie geprüft. Das bedeutet, dass Rechtsanwälte, die sich nicht eigens auf diesem Rechtsgebiet fortbilden und durch die Praxis Erfahrung sammeln, mit diesem Rechtsgebiet wenig vertraut sind. Als Betroffener sollte man dringend einen auf das BtMG spezialisierten Strafverteidiger beauftragen, sobald man in diesem Zusammenhang im Fokus der Ermittlungsbehörden steht.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Kontaktieren Sie uns

Mehr als 700+ Bewertungen mit ⌀4,9-Sterne Bewertung. Ihre Kanzlei aus München.

Telefon
089 255 55 300
Mobil
0176 / 55551111
E-Mail
kontakt@kupka-stillfried.de
Videotelefonie
Auf Wunsch möglich
Bürozeiten
Mo: 8-20 Uhr, Di-Fr: 8-18 Uhr

Jetzt Kontakt aufnehmen

Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns bei Ihnen.

Ihre Nachricht *

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.

Ihre Anfrage war erfolgreich! Wir melden uns bei Ihnen telefonisch oder per Mail.

Ein Fehler ist aufgetreten, während Sie das Formular ausfüllen wollten. Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon oder per E-Mail.

Gerne sind wir für Sie da!

Wenn gegen Sie oder einen Angehörigen wegen eines Verstoßes gegen das BtMG ermittelt wird, eine Strafanzeige, ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt, stellen wir gerne unsere Dienste zur Verfügung um für Sie eine maßgeschneiderte Strafverteidigung aufzubauen und die zur Verfügung stehenden juristischen Mittel auszuschöpfen.        

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

TK

Schnelle Einstellung eines Strafverfahrens

Nachdem gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel eröffnet wurde, konnte Herr Rechtsanwalt Bartsch schnell eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Auskünfte und Beratung von Herrn Bartsch waren äußerst kompetent und sehr hilfreich. Nach dem Ergebnis der schnellen Einstellung war ich sehr erleichtert. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden!

Mehr / Weniger
von
T.K.
,
Strafrecht

DZ

Serious and Professional

My experience with the Kanzlei Kupke und Stillfried was positive. They got well informed from the case, explained me the process, dealed with the corresponding authority, helpt organizing and gathering information, and reported back with a positive outcome. I would definitely recommend them.

Mehr / Weniger
von
D.Z.
,
Strafrecht

BB

Hr.Bartsch hat mich in einer Strafrechtlichen Verhandlung vertreten.

Hr Bartsch war immer sehr nett und freundlich , wie nach Absprache sind wir in die Verhandlung rein. Am ende des Tages war unser ziel erreicht , ich hoffe das ich ihn nie wieder anrufen muss aber sollte es was geben wirst du mein Anwalt sein. Sehr zufrieden mit dem Endresultat.

Mehr / Weniger
von
B.B.
,
Strafrecht

AD

sehr zu empfehlen

Netter, sachlicher, kompetenter Anwalt.

Mehr / Weniger
von
A.D.
,
Strafrecht

DO

Perfekte Arbeit

Ich habe wegen einer mir vorgeworfenen Straftat im Internet einen Strafverteidiger gesucht und letztlich die per Fahrrad am einfachsten erreichbare Kanzlei gewählt, ohne zu wissen welche/r der dort tätigen RAe mir zugeteilt wird, auf gut Glück sozusagen. Anfangs war ich mir etwas unsicher, ob das die richtige Wahl war, da mir Herr Bartsch doch etwas jung erschien -ich selber bin 64- und somit noch zu wenig Erfahrung haben könnte. Doch weit gefehlt! Ohne seine Kompetenz, Beratung und Beharrlichkeit wäre ich jetzt wohl "rechtswirksam unglücklich". Nach der ersten Verhandlung sah es recht schlecht für mich aus, in der Revision lief dann aber alles so wie es Herr Bartsch vorausgesehen hat und ich bin wieder ein unbescholtener Bürger. Besser geht's nicht.

Mehr / Weniger
von
D.O.
,
Strafrecht

BK

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Herr Bartsch hat mich sehr gut beraten, meine fragen wurden ausführlich beantwortet. Er war telefonisch erreichbar oder hat Rückmeldung innerhalb zugesagter Zeit ausgeführt. Meine Rechtsschutz wollte denn fall nicht übernehmen, ich war sehr erleichtert das ich Herr Bartsch gefunden habe und einen Honorarpauschale abschließen konnte. Ich bin sehr glücklich drüber das mein Verfahren eingestellt worden ist.

Mehr / Weniger
von
B.K.
,
Strafrecht

FC

Bestens gelaufen

Herr Bartsch hat mich in einer Strafsache vertreten. Mit dem Ergebnis und seiner Kommunikation bin ich vollends zufrieden.

Mehr / Weniger
von
F.C.
,
Strafrecht

NA

Top Anwalt

Herr Bartsch hat in meinem Fall sehr kompetent gehandelt und hat mich über alles genau informiert. Ein sehr vertrauensvoller und freundlicher Mensch und ein noch besserer Verteidiger wenn es ums Strafrecht geht. Top Arbeit. Lg

Mehr / Weniger
von
N.A.
,
Strafrecht

MS

Strafrecht

Herr RA Bartsch hat mich ausgezeichnet vertreten. Er hat mich umfassend informiert und die weiteren Schritte mit mir besprochen. Über den positiven Ausgang bin ich sehr erfreut.

Mehr / Weniger
von
M.S.
,
Strafrecht

CH

Sehr zufrieden

Herr Bartsch hat mich in meiner Angelegenheit schnell und super kompetent vertreten.

Mehr / Weniger
von
C.H.
,
Strafrecht

BE

Verfahrenseinstellung

Durchdacht, effektiv, perfekt, kein "Klimmbimm"! Sehr gerne wieder, auch wenn ich darauf nicht hoffen möchte. 😳😅

Mehr / Weniger
von
B.E.
,
Strafrecht

AB

Beste Beratung, bestes Ergebnis

Auf diesem Weg möchte ich mich nochmals ganz herzlich für Ihre Tätigkeit bedanken. Am Anfang war ich etwas skeptisch da Sie ja noch sehr jung sind, liess mich aber schnell vom Gegenteil überzeugen.

Mehr / Weniger
von
A.B.
,
Strafrecht

HR

Schnelle, präzise, effiziente Beratung

Herr Bartsch hat die komplexen Zusammenhänge rasch und lösungsorientiert aufgegriffen, sodass das laufende Verfahren gegen mich in kürzester Zeit eingestellt wurde.

Mehr / Weniger
von
H.R.
,
Strafrecht

AG

Sehr hilfsbereit und menschlich!!

Herr Rechtsanwalt von Stillfried ist ein absolut kompetenter und sympathischer sehr guter Anwalt. Ich fühlte mich in meinen Fragen voll zufrieden und er hat sich sofort um meine Angelegenheiten gekümmert. Toller Anwalt und nur bestens weiter zu empfehlen. Grüß Alexander Groß.

Mehr / Weniger
von
A.G.
,
Strafrecht

MD

Sehr guter Anwalt

Herr Graf von Stillfried hat sich sehr schnell und unkompliziert mit meinem Fall auseinandergesetzt, er stand mir bei meiner fast schon aussichtslosen Situation immer mit professionellem Rat bei. In meinem Fall hat Herr Graf von Stillfried das bestmögliche Resultat erreicht. Ich bin mit der Arbeit von Herrn Graf von Stillfried sehr zufrieden, daher kann ich ihn nur weiter empfehlen.

Mehr / Weniger
von
M.D.
,
Strafrecht

MM

Verzwickte Angelegenheit.

Herr Stillfried war ein sehr engagierter Anwalt, der sich in meiner Sache sehr eingesetzt hat. Er hat im Dialog mit dem Gericht besonnen kommuniziert. Dadurch konnten alle Fristen eingehalten werden und notwendigen Unterlagen beschafft werden, die zu meiner Entlastung beitrugen. Ich bedanke mich für den kompetenten Einsatz.

Mehr / Weniger
von
M.M.
,
Strafrecht

FE

BtMG - schnell und absolut zufriedenstellend

Der Anwalt Herr von Stillfried hat mich in einer Sache bzgl BtMG überaus zuvorkommend und absolut fair beraten und sich um die Sache gekümmert. Weder hatte ich das Gefühl, dass er zuviel Zeit investierte, noch, dass er der Sache mit zu wenig Aufmerksamkeit nachgeht. Die Sache war schnell erledigt und das zu meiner absoluten Zufriedenheit. Ich hoffe zwar, dass ich einen Anwalt nicht mehr brauchen werde, aber falls, wird er meine erste Wahl!

Mehr / Weniger
von
F.E.
,
Strafrecht

FF

Erschleichen von Leistungen

Sehr kompetenter Anwalt, der sich intensiv mit dem Thema Strafrecht auskennt und mich sehr kurzfristig und kompetent beraten hat. Vielen Dank dafür.

Mehr / Weniger
von
F.F.
,
Strafrecht

DL

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Graf von Stillfried hat mir durch eine schwere Situation geholfen, die zunächst gar nicht gut für mich aussah, in der ich mich jedoch stets im Recht sah. Er hat mit seiner Kompetenz und seinem Fachwissen alles erreicht, was ich mir erhofft hatte. Top Anwalt, kann ich nur weiterempfehlen.

Mehr / Weniger
von
D.L.
,
Strafrecht

MM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr von Stillfried ist ein sehr kompetenter Anwalt, nicht nur fachlich sondern auch menschlich. Er konnte mir jede Frage beantworten und hatte ein schnelles Arbeitstempo. Ich bin mit dem Abschluss der Verhandlung sehr zufrieden gewesen. In allen Punkten nur zu empfehlen!!

Mehr / Weniger
von
M.M.
,
Strafrecht
Jetzt Kontakt aufnehmen
Über die Kanzlei
Ihre Kanzlei in München

Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht

Unsere Experten und Fachanwälte für Strafrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Kontaktieren Sie uns

Mehr als 700+ Bewertungen mit ⌀4,9-Sterne Bewertung. Ihre Kanzlei aus München.

Telefon
089 255 55 300
Mobil
0176 / 55551111
E-Mail
kontakt@kupka-stillfried.de
Videotelefonie
Auf Wunsch möglich
Bürozeiten
Mo: 8-20 Uhr, Di-Fr: 8-18 Uhr

Jetzt Kontakt aufnehmen

Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns bei Ihnen.

Ihre Nachricht *

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.

Ihre Anfrage war erfolgreich! Wir melden uns bei Ihnen telefonisch oder per Mail.

Ein Fehler ist aufgetreten, während Sie das Formular ausfüllen wollten. Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon oder per E-Mail.
Sie suchen nach einem Anwalt für Strafrecht?

Dank unserer Expertise und jahrelangen Erfahrung im Strafrecht können wir Sie exzellent beraten.

Atilla von Stillfried
Gründungspartner
Jetzt Termin vereinbaren

Sie benötigen einen Anwalt für Strafrecht?

Mit unserer über 20-jährigen Fachkompetenz sind wir für Sie im Großraum München und bundesweit tätig.