Alternative 1: Erlass eines Strafbefehls
Der Erlass eines Strafbefehls ist nur bei Vergehen möglich, nicht jedoch bei Verbrechen. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. Ein Vergehen stellt beispielsweise der Diebstahl dar.
Besonders beim Strafbefehl ist Vorsicht geboten. Viele Menschen denken, ein Vorgehen gegen einen Strafbefehl ist weniger wichtig, weil der Strafbefehl schriftlich erfolgt und sie einem bloßen Brief weniger Bedeutung zumessen, als einem Urteil, welches verkündet wird. Der Strafbefehl steht allerdings einem Urteil gleich. Es handelt sich also um ein „Urteil in Briefform“. Es wird lediglich auf die Durchführung einer Hauptverhandlung verzichtet. Wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, gelten Sie als verurteilt.
