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Anklageschrift oder Strafbefehl erhalten?

Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, hat die Staatsanwaltschaft zwei Möglichkeiten für das weitere Vorgehen. Entweder fertigt sie die Anklageschrift, welche dann an das zuständige Gericht versendet wird oder die Staatsanwaltschaft beantragt beim zuständigen Gericht einen Strafbefehl. Dann entscheidet das Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet bzw. der Strafbefehl erlassen wird.

Echte Experten im Strafrecht

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Seit 2014

Kanzlei für Strafrecht
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Checkliste Anklageschrift / Strafbefehl

Verteidiger einschalten: Lassen Sie einen Fachanwalt die Vorwürfe prüfen und eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln.

Keine voreiligen Aussagen machen: Geben Sie ohne rechtlichen Rat keine Stellungnahme ab, um sich nicht zu belasten.

2-Wochen-Frist beachten: Gegen einen Strafbefehl können Sie nur innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Briefkasten regelmäßig prüfen: Ein Strafbefehl gilt als zugestellt, auch wenn Sie ihn nicht öffnen – kontrollieren Sie Ihre Post regelmäßig.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Alternative 1: Erlass eines Strafbefehls

Der Erlass eines Strafbefehls ist nur bei Vergehen möglich, nicht jedoch bei Verbrechen. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. Ein Vergehen stellt beispielsweise der Diebstahl dar.

Besonders beim Strafbefehl ist Vorsicht geboten. Viele Menschen denken, ein Vorgehen gegen einen Strafbefehl ist weniger wichtig, weil der Strafbefehl schriftlich erfolgt und sie einem bloßen Brief weniger Bedeutung zumessen, als einem Urteil, welches verkündet wird. Der Strafbefehl steht allerdings einem Urteil gleich. Es handelt sich also um ein „Urteil in Briefform“. Es wird lediglich auf die Durchführung einer Hauptverhandlung verzichtet. Wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird, gelten Sie als verurteilt.

Einspruch nur innerhalb von zwei Wochen

Gegen den Strafbefehl können Sie zudem nur innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen. Es ist somit Eile geboten. Ein Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Es wäre deshalb beispielsweise möglich, einen Einspruch lediglich auf das Strafmaß beschränkt zu erheben. Im Regelfall kommt es nach dem Einspruch zu einer mündlichen Verhandlung. In dieser wird im Falle der Beschränkung auf das Strafmaß lediglich über die Höhe der Strafe verhandelt, nicht aber über die zugrundeliegenden Tatsachen oder hinsichtlich der rechtlichen Würdigung. Im Mittelpunkt der mündlichen Verhandlung steht also nicht mehr die Frage, welches Verhalten bestraft wurde und welche Straftatbestände verletzt wurden, sondern lediglich, in welchem Umfang die Geld- oder geringe Freiheitsstrafe zu verhängen ist. Sie sollten, stehen Vorwürfe gegen Sie im Raum, regelmäßig Ihren Briefkasten leeren und nach Erhalt eines Strafbefehls schnellstmöglich einen Rechtsanwalt kontaktieren. 

Alternative 2: Fertigung einer Anklageschrift

Fertigt die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift, wird Ihnen diese durch das Gericht zugestellt. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Nun sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der Rechtsanwalt kann sodann Akteneinsicht beantragen. Sind die Vorwürfe nicht zutreffend, kann der Rechtsanwalt die erforderlichen Anträge stellen und je nach Beurteilung des Einzelfalls bereits in diesem Verfahrensabschnitt dafür sorgen, dass es erst gar nicht zur Hauptverhandlung kommt. Ist dies nicht möglich, können Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt die Hauptverhandlung umfassend vorbereiten und sind von Anfang an gut beraten. Die Anklageschrift hat den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zu Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften zu bezeichnen.

Ferner sind die Beweismittel, das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll und der Verteidiger anzugeben. Ob diese Formalia eingehalten sind, kann durch einen Rechtsanwalt überprüft werden. 

Gern stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte und Strafverteidiger jederzeit beratend zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Sie benötigen rechtliche Hilfe?

Wie verhalten Sie sich im Falle eines Strafbefehls oder einer Anklage richtig?

Atilla von Stillfried
Partner & Fachanwalt für Strafrecht
01

Konsultieren Sie einen Verteidiger

Ein Strafverteidiger prüft die Anschuldigungen, berät Sie und entwickelt eine passende Verteidigungsstrategie.

02

Geben Sie keine voreiligen Stellungnahmen ab

Unüberlegte Aussagen können Ihre Position schwächen. Äußern Sie sich erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt.

03

Beachten Sie die 2-Wochen-Frist für Einspruch

Gegen einen Strafbefehl können Sie nur innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen – schnelles Handeln ist entscheidend.

04

Leeren Sie regelmäßig Ihren Briefkasten

Ein Strafbefehl gilt als zugestellt, auch wenn Sie ihn nicht gelesen haben. Prüfen Sie Ihre Post regelmäßig, um keine Fristen zu versäumen.

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Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

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Mehr als 700+ Bewertungen mit ⌀4,9-Sterne Bewertung. Ihre Kanzlei aus München.

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Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

TK

Schnelle Einstellung eines Strafverfahrens

Nachdem gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel eröffnet wurde, konnte Herr Rechtsanwalt Bartsch schnell eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Auskünfte und Beratung von Herrn Bartsch waren äußerst kompetent und sehr hilfreich. Nach dem Ergebnis der schnellen Einstellung war ich sehr erleichtert. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden!

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von
T.K.
,
Strafrecht

DZ

Serious and Professional

My experience with the Kanzlei Kupke und Stillfried was positive. They got well informed from the case, explained me the process, dealed with the corresponding authority, helpt organizing and gathering information, and reported back with a positive outcome. I would definitely recommend them.

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von
D.Z.
,
Strafrecht

BB

Hr.Bartsch hat mich in einer Strafrechtlichen Verhandlung vertreten.

Hr Bartsch war immer sehr nett und freundlich , wie nach Absprache sind wir in die Verhandlung rein. Am ende des Tages war unser ziel erreicht , ich hoffe das ich ihn nie wieder anrufen muss aber sollte es was geben wirst du mein Anwalt sein. Sehr zufrieden mit dem Endresultat.

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von
B.B.
,
Strafrecht

AD

sehr zu empfehlen

Netter, sachlicher, kompetenter Anwalt.

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von
A.D.
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Strafrecht

DO

Perfekte Arbeit

Ich habe wegen einer mir vorgeworfenen Straftat im Internet einen Strafverteidiger gesucht und letztlich die per Fahrrad am einfachsten erreichbare Kanzlei gewählt, ohne zu wissen welche/r der dort tätigen RAe mir zugeteilt wird, auf gut Glück sozusagen. Anfangs war ich mir etwas unsicher, ob das die richtige Wahl war, da mir Herr Bartsch doch etwas jung erschien -ich selber bin 64- und somit noch zu wenig Erfahrung haben könnte. Doch weit gefehlt! Ohne seine Kompetenz, Beratung und Beharrlichkeit wäre ich jetzt wohl "rechtswirksam unglücklich". Nach der ersten Verhandlung sah es recht schlecht für mich aus, in der Revision lief dann aber alles so wie es Herr Bartsch vorausgesehen hat und ich bin wieder ein unbescholtener Bürger. Besser geht's nicht.

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von
D.O.
,
Strafrecht

BK

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Herr Bartsch hat mich sehr gut beraten, meine fragen wurden ausführlich beantwortet. Er war telefonisch erreichbar oder hat Rückmeldung innerhalb zugesagter Zeit ausgeführt. Meine Rechtsschutz wollte denn fall nicht übernehmen, ich war sehr erleichtert das ich Herr Bartsch gefunden habe und einen Honorarpauschale abschließen konnte. Ich bin sehr glücklich drüber das mein Verfahren eingestellt worden ist.

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von
B.K.
,
Strafrecht

FC

Bestens gelaufen

Herr Bartsch hat mich in einer Strafsache vertreten. Mit dem Ergebnis und seiner Kommunikation bin ich vollends zufrieden.

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von
F.C.
,
Strafrecht

NA

Top Anwalt

Herr Bartsch hat in meinem Fall sehr kompetent gehandelt und hat mich über alles genau informiert. Ein sehr vertrauensvoller und freundlicher Mensch und ein noch besserer Verteidiger wenn es ums Strafrecht geht. Top Arbeit. Lg

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von
N.A.
,
Strafrecht

MS

Strafrecht

Herr RA Bartsch hat mich ausgezeichnet vertreten. Er hat mich umfassend informiert und die weiteren Schritte mit mir besprochen. Über den positiven Ausgang bin ich sehr erfreut.

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von
M.S.
,
Strafrecht

CH

Sehr zufrieden

Herr Bartsch hat mich in meiner Angelegenheit schnell und super kompetent vertreten.

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C.H.
,
Strafrecht

BE

Verfahrenseinstellung

Durchdacht, effektiv, perfekt, kein "Klimmbimm"! Sehr gerne wieder, auch wenn ich darauf nicht hoffen möchte. 😳😅

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B.E.
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Strafrecht

AB

Beste Beratung, bestes Ergebnis

Auf diesem Weg möchte ich mich nochmals ganz herzlich für Ihre Tätigkeit bedanken. Am Anfang war ich etwas skeptisch da Sie ja noch sehr jung sind, liess mich aber schnell vom Gegenteil überzeugen.

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von
A.B.
,
Strafrecht

HR

Schnelle, präzise, effiziente Beratung

Herr Bartsch hat die komplexen Zusammenhänge rasch und lösungsorientiert aufgegriffen, sodass das laufende Verfahren gegen mich in kürzester Zeit eingestellt wurde.

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von
H.R.
,
Strafrecht

AG

Sehr hilfsbereit und menschlich!!

Herr Rechtsanwalt von Stillfried ist ein absolut kompetenter und sympathischer sehr guter Anwalt. Ich fühlte mich in meinen Fragen voll zufrieden und er hat sich sofort um meine Angelegenheiten gekümmert. Toller Anwalt und nur bestens weiter zu empfehlen. Grüß Alexander Groß.

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A.G.
,
Strafrecht

MD

Sehr guter Anwalt

Herr Graf von Stillfried hat sich sehr schnell und unkompliziert mit meinem Fall auseinandergesetzt, er stand mir bei meiner fast schon aussichtslosen Situation immer mit professionellem Rat bei. In meinem Fall hat Herr Graf von Stillfried das bestmögliche Resultat erreicht. Ich bin mit der Arbeit von Herrn Graf von Stillfried sehr zufrieden, daher kann ich ihn nur weiter empfehlen.

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M.D.
,
Strafrecht

MM

Verzwickte Angelegenheit.

Herr Stillfried war ein sehr engagierter Anwalt, der sich in meiner Sache sehr eingesetzt hat. Er hat im Dialog mit dem Gericht besonnen kommuniziert. Dadurch konnten alle Fristen eingehalten werden und notwendigen Unterlagen beschafft werden, die zu meiner Entlastung beitrugen. Ich bedanke mich für den kompetenten Einsatz.

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von
M.M.
,
Strafrecht

FE

BtMG - schnell und absolut zufriedenstellend

Der Anwalt Herr von Stillfried hat mich in einer Sache bzgl BtMG überaus zuvorkommend und absolut fair beraten und sich um die Sache gekümmert. Weder hatte ich das Gefühl, dass er zuviel Zeit investierte, noch, dass er der Sache mit zu wenig Aufmerksamkeit nachgeht. Die Sache war schnell erledigt und das zu meiner absoluten Zufriedenheit. Ich hoffe zwar, dass ich einen Anwalt nicht mehr brauchen werde, aber falls, wird er meine erste Wahl!

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F.E.
,
Strafrecht

FF

Erschleichen von Leistungen

Sehr kompetenter Anwalt, der sich intensiv mit dem Thema Strafrecht auskennt und mich sehr kurzfristig und kompetent beraten hat. Vielen Dank dafür.

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von
F.F.
,
Strafrecht

DL

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Graf von Stillfried hat mir durch eine schwere Situation geholfen, die zunächst gar nicht gut für mich aussah, in der ich mich jedoch stets im Recht sah. Er hat mit seiner Kompetenz und seinem Fachwissen alles erreicht, was ich mir erhofft hatte. Top Anwalt, kann ich nur weiterempfehlen.

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von
D.L.
,
Strafrecht

MM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr von Stillfried ist ein sehr kompetenter Anwalt, nicht nur fachlich sondern auch menschlich. Er konnte mir jede Frage beantworten und hatte ein schnelles Arbeitstempo. Ich bin mit dem Abschluss der Verhandlung sehr zufrieden gewesen. In allen Punkten nur zu empfehlen!!

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von
M.M.
,
Strafrecht
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Über die Kanzlei

Die 3 goldenen Regeln im Strafrecht

01
Schweigen Sie zu den Vorwürfen

Egal, ob bei einer polizeilichen Vernehmung, einer Hausdurchsuchung oder einer spontanen Befragung – machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Jegliche Aussage, die Sie in dieser Situation tätigen, kann gegen Sie verwendet werden und lässt sich später nur schwer zurücknehmen oder korrigieren. Auch vermeintlich harmlose Erklärungen können missverstanden oder falsch interpretiert werden. Bewahren Sie Ruhe und sprechen Sie erst, wenn Sie juristischen Beistand an Ihrer Seite haben.

02
Unterschreiben Sie nichts (keine Erklärungen, Protokolle, ...)

In stressigen Situationen kann es passieren, dass Sie gebeten werden, Dokumente wie Protokolle, Vernehmungsunterlagen oder Erklärungen zu unterzeichnen. Tun Sie dies unter keinen Umständen ohne die Prüfung durch einen Anwalt! Häufig enthalten solche Schriftstücke Formulierungen oder Angaben, die für Sie nachteilig sein können. Eine unbedachte Unterschrift kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft alle Unterlagen genau und schützt Sie vor möglichen Fehlern.

03
Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger

Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen, desto besser können Ihre Rechte geschützt werden. Ein spezialisierter Strafverteidiger kennt die Abläufe und weiß, wie Ermittlungsbehörden vorgehen. Er übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine gezielte Verteidigungsstrategie. Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung, um mögliche Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Ausgangslage für Ihr Verfahren zu schaffen.

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