
Die Freiheitsstrafe - Ein Überblick
Die Freiheitsstrafe ist die härteste Sanktion die im deutschen Strafrecht ausgesprochen werden kann. Dem Täter wird durch die Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt für eine bestimmte Dauer die Freiheit entzogen.
Freiheitsstrafen können im Mindestmaß einen Monat und im Höchstmaß lebenslang verhängt werden. Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist dabei besonders schweren Straftaten, wie dem Mord, vorbehalten. Im Anschluss an 15 Jahre besteht für einen lebenslänglich inhaftierten Täter die Möglichkeit auf Grundlage einer Überprüfung seiner Führung in Haft auf Bewährung entlassen zu werden.
Die Verhängung von Freiheitsstrafen erfolgt in der Regel bei gravierenden Delikten oder Wiederholungstätern. Entsprechend schwerere Delikte sind beispielsweise Raub oder Totschlag.