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Dass die durch Minderjährige begangenen Straftaten seit 2019 steigen ist zum einen ein gesellschaftliches Problem, zum anderen aber auch ein rechtliches Debakel. Insofern ist es jedoch auch zwingend erforderlich, dass man Kinder und Heranwachsende über mögliche Konsequenzen ihres Handelns aufklärt.

Die tägliche Nutzung von WhatsApp und ähnlichen Messenger-Diensten gehört für fast jeden zum Alltag. Damit einhergehend verlagern sich viele Gespräche auf die schriftliche Kommunikation, und mitunter kann es im Chat auch zu Straftaten, zun Beispiel zu einer Beleidigung oder Drohung kommen. Wird ein solcher Vorfall vom Betroffenen im Nachgang angezeigt, stellt sich die Frage, ob ein Chatverlauf als Beweis in einem Strafverfahren dienen kann.

Wie bereits umfassend letzte Woche in Teil I unseres Beitrags erklärt, ist für das Vorliegen des Tatbestandes des Mordes nicht nur erforderlich, dass ein anderer Mensch getötet wird. Vielmehr muss zusätzlich eines der Mordmerkmale des § 211 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt sein. Welche Mordmerkmale es gibt und was konkret unter dem jeweiligen Mordmerkmal zu verstehen ist, wird im Folgenden überblicksartig dargestellt.

Die Begriffe Mord und Totschlag werden in den Medien häufig fehlerhaft miteinander gleichgesetzt. Dies führt dazu, dass juristische Laien den Täter eines Tötungsdelikts automatisch als „Mörder“ bezeichnen. Der Täter eines Tötungsdelikts ist allerdings nur dann Mörder, wenn er ein spezifisches Mordmerkmal verwirklicht. Erfüllt er ein solches Mordmerkmal nicht, dann ist er lediglich ein „Totschläger“, welcher im Vergleich zum Mörder milder bestraft wird.

Sowohl bei der Berufung als auch bei der Revision handelt es sich um strafrechtliche Rechtsmittel. Beide Rechtsmittel dienen dazu, die Entscheidung der vorherigen Instanz anzufechten und diese überprüfen zu lassen. Die beiden Rechtsmittel weisen jedoch erhebliche Unterschiede auf. Worin diese Unterschiede liegen und welches Rechtsmittel im Einzelfall sinnvoller sein kann, wird im Folgenden überblicksartig dargestellt.

Das Wort Straftat ist ein Oberbegriff und umfasst sowohl Vergehen als auch Verbrechen. Sowohl bei Vergehen als auch bei Verbrechen handelt es sich um rechtswidrige Handlungen, jedoch kann eine Straftat nicht gleichzeitig Vergehen und Verbrechen sein. Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen Vergehen und Verbrechen ist die Höhe der Strafe, die das Gesetz für die Erfüllung des jeweiligen Tatbestandes vorsieht. Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Formen der Straftat ist nicht nur eine Frage der Wortwahl, sondern hat erhebliche materiell-rechtliche und prozessuale Konsequenzen.
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