Rechtsmittel sind im Strafprozess ein wichtiges Gestaltungsmittel der Parteien, um gerichtliche Entscheidungen überprüfen zu lassen. Am Ende einer Hauptverhandlung steht entweder die Einstellung des Verfahrens oder aber ein Urteil. Im Falle eines Urteils können Sie Berufung oder Revision einlegen.
Berufung: Gegen Urteile des Amtsgerichts – die Tatsachenverhandlung wird vollständig wiederholt und neu geprüft.
Revision: Rein rechtliche Kontrolle von Urteilen des Landgerichts oder Oberlandesgerichts, keine neuen Beweise oder Tatsachen.
Beschränkung möglich: Rechtsmittel können auf bestimmte Teile des Urteils, z. B. die Strafhöhe, begrenzt werden.
Verzicht gut überlegen: Rücknahme oder Verzicht auf Rechtsmittel ist unwiderruflich und sollte immer mit einem Strafverteidiger besprochen werden.
Die Berufung ist eine zweite Tatsacheninstanz, die gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts (also nicht bei Urteilen des Landgerichts) statthaft ist. Sie ist fristgebunden und kann nur innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden, also nicht erst nachdem das Urteil in vollständiger, schriftlicher Form vorliegt! Einer Begründung bedarf die Berufung nicht.
Im Rahmen dieses Rechtsmittels kommt es zu einer vollumfänglichen Wiederholung der (erstinstanzlichen) Tatsachenverhandlung. Der Sachverhalt und dessen rechtliche Bewertung werden nochmals gerichtlich überprüft. Es können neue Zeugen gehört und neue Beweise vorgelegt werden. In der Berufungsverhandlung gilt für den Angeklagten, soweit nur er die Berufung eingelegt hat, das Verschlechterungsverbot. Das bedeutet, dass das Berufungsgericht gegenüber der ersten Instanz keine Strafverschärfung aussprechen darf. Dies gilt nicht, wenn auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.
Im Gegensatz zur Berufung überprüft die Revision das Urteil allein aus rechtlicher Sicht. Es werden keine neuen Beweise oder Tatsachen berücksichtigt, sondern lediglich die korrekte Anwendung des Rechts überprüft. Insbesondere Verfahrensfehler, wie die Verletzung von Verfahrensrecht oder fehlerhafte Anwendung des Gesetzes, werden dabei überprüft.
Die Revision ist gegen Urteile von Landgerichten und Oberlandesgerichten innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung einzulegen, nicht erst nachdem das Urteil in vollständiger, schriftlicher Form vorliegt. Die Revision bedarf einer Begründung, die gesondert erfolgt und für die man regelmäßig nach Zustellung des vollständig abgefassten Urteils 1 Monat Zeit hat.
Eine erfolgreiche Revision führt zur Aufhebung des Urteils durch das Revisionsgericht. Die Sache wird dann entweder an eine andere Kammer des Ausgangsgerichts zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen oder in seltenen Fällen vom Revisionsgericht selbst entschieden. Auch in der Revision gilt das Verschlechterungsverbot für den Angeklagten.
Auch die Beschränkung von Rechtsmitteln auf einen bestimmten Teil des Urteils ist möglich, so zum Beispiel lediglich auf die Höhe der Strafe. Über den der Beschränkung unterliegenden Teil des Urteils muss das Gericht separat entscheiden können.
Es ist möglich ein Rechtmittel zurückzunehmen oder gar darauf zu verzichten. Diese Prozesshandlungen sind grundsätzlich unwiderruflich. Daher sollte ein Verzicht oder eine Rücknahme immer mit dem Strafverteidiger abgesprochen werden.
Wir beraten Sie gern, egal, ob Sie eine Vorladung als Beschuldigter im Strafverfahren oder als Zeuge erhalten haben. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht sind selbstverständlich in jedem Verfahrensabschnitt an Ihrer Seite.
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Egal, ob bei einer polizeilichen Vernehmung, einer Hausdurchsuchung oder einer spontanen Befragung – machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Jegliche Aussage, die Sie in dieser Situation tätigen, kann gegen Sie verwendet werden und lässt sich später nur schwer zurücknehmen oder korrigieren. Auch vermeintlich harmlose Erklärungen können missverstanden oder falsch interpretiert werden. Bewahren Sie Ruhe und sprechen Sie erst, wenn Sie juristischen Beistand an Ihrer Seite haben.
In stressigen Situationen kann es passieren, dass Sie gebeten werden, Dokumente wie Protokolle, Vernehmungsunterlagen oder Erklärungen zu unterzeichnen. Tun Sie dies unter keinen Umständen ohne die Prüfung durch einen Anwalt! Häufig enthalten solche Schriftstücke Formulierungen oder Angaben, die für Sie nachteilig sein können. Eine unbedachte Unterschrift kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft alle Unterlagen genau und schützt Sie vor möglichen Fehlern.
Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen, desto besser können Ihre Rechte geschützt werden. Ein spezialisierter Strafverteidiger kennt die Abläufe und weiß, wie Ermittlungsbehörden vorgehen. Er übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine gezielte Verteidigungsstrategie. Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung, um mögliche Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Ausgangslage für Ihr Verfahren zu schaffen.
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