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Die Hauptverhandlung im deutschen Strafprozess

Die Hauptverhandlung stellt das Kernstück des Strafverfahrens dar, dessen Ablauf in der Strafprozessordnung (StPO) genau definiert ist. Die Sicherstellung eines fairen und transparenten Prozesses steht dabei im Mittelpunkt der Regelungen.

Echte Experten im Strafrecht

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Seit 2014

Kanzlei für Strafrecht
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Checkliste: Strafrechtliche Hauptverhandlung

Vorbereitung der Verhandlung: Das Gericht stellt alle Beweise bereit und lädt alle Verfahrensbeteiligten wie Angeklagte, Zeugen und Sachverständige vor.

Ablauf der Verhandlung: Von der Anklageverlesung, Beweisaufnahme bis zu den Schlussplädoyers folgt der Prozess einem festen Ablauf.

Rolle des Strafverteidigers: Der Verteidiger stellt Beweisanträge, prüft Verfahrensfehler und handelt stets im Interesse des Mandanten.

Das Urteil: Nach den Schlussvorträgen zieht sich das Gericht zur Beratung zurück und verkündet seine Entscheidung samt mündlicher Begründung.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Stellung des Strafverteidigers in der Hauptverhandlung 

Der Strafverteidiger gestaltet die Hauptverhandlung in gleichem Maße wie die Staatsanwaltschaft und das Gericht durch die Stellung von Beweisanträgen und Befragung von Zeugen oder Sachverständigen, sowie Einsichtnahme in Urkunden und die Sichtung von Augenscheinsbeweisen mit. Die Strafverteidigung handelt im Mandanteninteresse und nach der festgelegten Verteidigungsstrategie. Sie wird auf entlastende Momente beharren und bei Notwendigkeit während der Hauptverhandlung Rücksprache mit dem Mandanten halten, um die Chancen des Verfahrensausgangs und die weitere Strategie zu erörtern.

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Tiefere Informationen - die strafrechtliche Hauptverhandlung

Die strafrechtliche Hauptverhandlung ist ein sehr dynamisches Geschehen, weil die Strafprozessordnung die Hauptverhandlung in den Mittelpunkt stellt. Es ist also anders als beispielsweise in zivil- oder verwaltungsrechtlichen Verfahren, wo die Verhandlungen durch zuvor eingereichte Schriftsätze vorbereitet werden und die Sichtweisen und Argumente der Verfahrensbeteiligten bereits bekannt sind. Das ist im Strafrecht nicht ausgeschlossen, allerdings eher unüblich. Außerdem zeigt sich im Strafprozessrecht ganz besonders der Unmittelbarkeitsgrundsatz, wonach das Strafgericht für die Urteilsfindung „aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung schöpfen“ muss. Wenn sich also durch neue Beweismittel (z.B. neue oder geänderte Zeugenaussagen; neue Urkunden, Fotos oder Videos) in der Hauptverhandlung, die Sach- und damit auch die Beweislage ändert, muss das Gericht dies im Rahmen der Urteilsfindung berücksichtigen und entsprechend rechtlich werten. Durch das gezielte stellen von Beweisanträgen kann der Strafverteidiger also auf den Gang des Verfahrens und letztlich auf das Urteil Einfluss nehmen.

Gleichzeitig weiß ein erfahrener Strafverteidiger auch, wann er bestimmten Entscheidungen des Gerichts widersprechen muss. So zum Beispiel, wenn das Gericht Beweise erheben möchte, die aber rechtswidrig im Ermittlungsverfahren erlangt wurden (beispielsweise die in Augenscheinnahme von Gegenständen, die aus einer rechtswidrigen Durchsuchung der Wohnung herrühren).

Um sich ordnungsgemäß vor Gericht verteidigen zu können, ist es also unerlässlich, einen Strafverteidiger an seiner Seite zu haben, der sich im Strafverfahrensrecht auskennt und der Ihnen realistisch einschätzen kann wie die Hauptverhandlung sich entwickelt.

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

So läuft eine Hauptverhandlung ab

Ablauf der Hauptverhandlung - die verschiedenen Phasen

Die Vorbereitung der Hauptverhandlung

In das Hauptverfahren wird eingetreten, wenn die Anklage vor Gericht zugelassen wurde.Zur Vorbereitung der Hauptverhandlung sorgt das Gericht für die Bereitstellung aller notwendiger Beweismittel und spricht Ladungen gegenüber den Verfahrensbeteiligten aus. Zu den Verfahrensbeteiligten gehören ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte, die Verteidigung, Zeugen und Sachverständige, gegebenenfalls auch Nebenkläger und Einziehungsbeteiligte jeweils mit Prozessvertretern.

Ablauf der Hauptverhandlung

Der Ablauf der Hauptverhandlung ist stets derselbe. Zunächst wird die Sache vom Gericht aufgerufen und die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten festgestellt. Bei Abwesenheit des Angeklagten kann die Hauptverhandlung regelmäßig nicht stattfinden und muss ausgesetzt werden. Da in einem Solchen Fall die gerichtliche Anordnung der Vorfühlung des Angeklagten oder der Erlass eines Haftbefehls sowie die Überleitung ins Strafbefehlsverfahren erfolgen kann, ist das Ausbleiben keine taugliche Maßnahme um sich dem Prozess zu entziehen.

Das Ausbleiben von Zeugen oder Sachverständigen kann ebenfalls zur Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung führen, da das Gericht zur Wahrheitsfindung berufen ist. In der Regel wird das Gericht in diesem Fall die Beweisaufnahme zunächst ohne den ausgebliebenen Zeugen oder Sachverständigen durchführen und am Ende die Frage stellen, ob dieser noch essentiell auf die Urteilsfindung einwirken kann oder ob sich der Sachverhalt aus der Sicht des Gerichts bereits eindeutig darstellt. In letzterem Fall kann auf das Hören des nicht erschienenen Zeugen oder Sachverständigen verzichtet werden und eine Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung ist unnötig. 

Belehrung der Zeugen und Sachverständigen

Anschließend erfolgt die Belehrung der Zeugen und Sachverständigen und die Befragung des Beschuldigten über seine aktuellen Personendaten. Die Vertretung der Staatsanwaltschaft verliest die Anklage, woraufhin der Beschuldigte über seine Rechte im Prozess – insbesondere das Recht sich nicht zur Sache zu äußern – belehrt wird. 

Beweisaufnahme

Es folgt die Beweisaufnahme. Mögliche Beweismittel sind der Zeugenbeweis, der Sachverständigenbeweis, der Urkundenbeweis und der Beweis durch Augenschein. Es werden alle zur Verfügung stehenden Beweismittel ausgeschöpft, wobei das Gericht aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes vom Amts wegen verpflichtet ist den Sachverhalt zu erforschen und aufzuklären. Dies bedeutet, dass das Gericht zur Erforschung der Wahrheit eigenständig Beweis erheben kann und nicht an die Beweisanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gebunden ist. Dennoch kann die Verteidigung durch die Stellung immer neuer - sinnvoller - Beweisanträge auf den Gang des Prozesses Einfluss nehmen. 

Plädoyers / Schlussvorträge

Ist die Beweisaufnahme abgeschlossen, erfolgen die Schlussvorträge durch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung - sogenannte Plädoyers - in denen die jeweilige Sicht auf die verhandelte Sache dargelegt wird und Anregungen zur Verurteilung oder zum Freispruch ausgesprochen werden. Auch der Angeklagte selbst kann sich äußern, ihm steht das Recht des letzten Wortes vor der Urteilsfindung zu, er kann aber auch auf eine Äußerung verzichten.

Das Gericht zieht sich im Anschluss an die Schlussvorträge zu einer geheimen Beratung zurück und verkündet anschließend sein Urteil. Neben der Urteilsformel muss dabei auch eine mündliche Begründung erfolgen, wie das Gericht zu dieser Entscheidung gelangt ist.

Die Dauer des Hauptverfahrens kann sehr stark variieren. Ein Strafprozess kann sich von nur einer Stunde bis über mehrere Monate und in seltenen Fällen sogar Jahre hinziehen. 

Anwalt für Strafrecht

Wir sind für Sie da! Seit 2014 verteidigen wir unsere Mandanten im Strafrecht.

Wir beraten Sie gern, egal, ob Sie eine Vorladung als Beschuldigter im Strafverfahren oder als Zeuge erhalten haben. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht sind selbstverständlich in jedem Verfahrensabschnitt an Ihrer Seite. 

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

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Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

TK

Schnelle Einstellung eines Strafverfahrens

Nachdem gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel eröffnet wurde, konnte Herr Rechtsanwalt Bartsch schnell eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Auskünfte und Beratung von Herrn Bartsch waren äußerst kompetent und sehr hilfreich. Nach dem Ergebnis der schnellen Einstellung war ich sehr erleichtert. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden!

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T.K.
,
Strafrecht

DZ

Serious and Professional

My experience with the Kanzlei Kupke und Stillfried was positive. They got well informed from the case, explained me the process, dealed with the corresponding authority, helpt organizing and gathering information, and reported back with a positive outcome. I would definitely recommend them.

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D.Z.
,
Strafrecht

BB

Hr.Bartsch hat mich in einer Strafrechtlichen Verhandlung vertreten.

Hr Bartsch war immer sehr nett und freundlich , wie nach Absprache sind wir in die Verhandlung rein. Am ende des Tages war unser ziel erreicht , ich hoffe das ich ihn nie wieder anrufen muss aber sollte es was geben wirst du mein Anwalt sein. Sehr zufrieden mit dem Endresultat.

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B.B.
,
Strafrecht

AD

sehr zu empfehlen

Netter, sachlicher, kompetenter Anwalt.

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A.D.
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Strafrecht

DO

Perfekte Arbeit

Ich habe wegen einer mir vorgeworfenen Straftat im Internet einen Strafverteidiger gesucht und letztlich die per Fahrrad am einfachsten erreichbare Kanzlei gewählt, ohne zu wissen welche/r der dort tätigen RAe mir zugeteilt wird, auf gut Glück sozusagen. Anfangs war ich mir etwas unsicher, ob das die richtige Wahl war, da mir Herr Bartsch doch etwas jung erschien -ich selber bin 64- und somit noch zu wenig Erfahrung haben könnte. Doch weit gefehlt! Ohne seine Kompetenz, Beratung und Beharrlichkeit wäre ich jetzt wohl "rechtswirksam unglücklich". Nach der ersten Verhandlung sah es recht schlecht für mich aus, in der Revision lief dann aber alles so wie es Herr Bartsch vorausgesehen hat und ich bin wieder ein unbescholtener Bürger. Besser geht's nicht.

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D.O.
,
Strafrecht

BK

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Herr Bartsch hat mich sehr gut beraten, meine fragen wurden ausführlich beantwortet. Er war telefonisch erreichbar oder hat Rückmeldung innerhalb zugesagter Zeit ausgeführt. Meine Rechtsschutz wollte denn fall nicht übernehmen, ich war sehr erleichtert das ich Herr Bartsch gefunden habe und einen Honorarpauschale abschließen konnte. Ich bin sehr glücklich drüber das mein Verfahren eingestellt worden ist.

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B.K.
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Strafrecht

FC

Bestens gelaufen

Herr Bartsch hat mich in einer Strafsache vertreten. Mit dem Ergebnis und seiner Kommunikation bin ich vollends zufrieden.

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F.C.
,
Strafrecht

NA

Top Anwalt

Herr Bartsch hat in meinem Fall sehr kompetent gehandelt und hat mich über alles genau informiert. Ein sehr vertrauensvoller und freundlicher Mensch und ein noch besserer Verteidiger wenn es ums Strafrecht geht. Top Arbeit. Lg

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N.A.
,
Strafrecht

MS

Strafrecht

Herr RA Bartsch hat mich ausgezeichnet vertreten. Er hat mich umfassend informiert und die weiteren Schritte mit mir besprochen. Über den positiven Ausgang bin ich sehr erfreut.

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M.S.
,
Strafrecht

CH

Sehr zufrieden

Herr Bartsch hat mich in meiner Angelegenheit schnell und super kompetent vertreten.

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C.H.
,
Strafrecht

BE

Verfahrenseinstellung

Durchdacht, effektiv, perfekt, kein "Klimmbimm"! Sehr gerne wieder, auch wenn ich darauf nicht hoffen möchte. 😳😅

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B.E.
,
Strafrecht

AB

Beste Beratung, bestes Ergebnis

Auf diesem Weg möchte ich mich nochmals ganz herzlich für Ihre Tätigkeit bedanken. Am Anfang war ich etwas skeptisch da Sie ja noch sehr jung sind, liess mich aber schnell vom Gegenteil überzeugen.

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A.B.
,
Strafrecht

HR

Schnelle, präzise, effiziente Beratung

Herr Bartsch hat die komplexen Zusammenhänge rasch und lösungsorientiert aufgegriffen, sodass das laufende Verfahren gegen mich in kürzester Zeit eingestellt wurde.

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H.R.
,
Strafrecht

AG

Sehr hilfsbereit und menschlich!!

Herr Rechtsanwalt von Stillfried ist ein absolut kompetenter und sympathischer sehr guter Anwalt. Ich fühlte mich in meinen Fragen voll zufrieden und er hat sich sofort um meine Angelegenheiten gekümmert. Toller Anwalt und nur bestens weiter zu empfehlen. Grüß Alexander Groß.

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A.G.
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Strafrecht

MD

Sehr guter Anwalt

Herr Graf von Stillfried hat sich sehr schnell und unkompliziert mit meinem Fall auseinandergesetzt, er stand mir bei meiner fast schon aussichtslosen Situation immer mit professionellem Rat bei. In meinem Fall hat Herr Graf von Stillfried das bestmögliche Resultat erreicht. Ich bin mit der Arbeit von Herrn Graf von Stillfried sehr zufrieden, daher kann ich ihn nur weiter empfehlen.

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M.D.
,
Strafrecht

MM

Verzwickte Angelegenheit.

Herr Stillfried war ein sehr engagierter Anwalt, der sich in meiner Sache sehr eingesetzt hat. Er hat im Dialog mit dem Gericht besonnen kommuniziert. Dadurch konnten alle Fristen eingehalten werden und notwendigen Unterlagen beschafft werden, die zu meiner Entlastung beitrugen. Ich bedanke mich für den kompetenten Einsatz.

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M.M.
,
Strafrecht

FE

BtMG - schnell und absolut zufriedenstellend

Der Anwalt Herr von Stillfried hat mich in einer Sache bzgl BtMG überaus zuvorkommend und absolut fair beraten und sich um die Sache gekümmert. Weder hatte ich das Gefühl, dass er zuviel Zeit investierte, noch, dass er der Sache mit zu wenig Aufmerksamkeit nachgeht. Die Sache war schnell erledigt und das zu meiner absoluten Zufriedenheit. Ich hoffe zwar, dass ich einen Anwalt nicht mehr brauchen werde, aber falls, wird er meine erste Wahl!

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F.E.
,
Strafrecht

FF

Erschleichen von Leistungen

Sehr kompetenter Anwalt, der sich intensiv mit dem Thema Strafrecht auskennt und mich sehr kurzfristig und kompetent beraten hat. Vielen Dank dafür.

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von
F.F.
,
Strafrecht

DL

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Graf von Stillfried hat mir durch eine schwere Situation geholfen, die zunächst gar nicht gut für mich aussah, in der ich mich jedoch stets im Recht sah. Er hat mit seiner Kompetenz und seinem Fachwissen alles erreicht, was ich mir erhofft hatte. Top Anwalt, kann ich nur weiterempfehlen.

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von
D.L.
,
Strafrecht

MM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr von Stillfried ist ein sehr kompetenter Anwalt, nicht nur fachlich sondern auch menschlich. Er konnte mir jede Frage beantworten und hatte ein schnelles Arbeitstempo. Ich bin mit dem Abschluss der Verhandlung sehr zufrieden gewesen. In allen Punkten nur zu empfehlen!!

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von
M.M.
,
Strafrecht
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Über die Kanzlei

Die 3 goldenen Regeln im Strafrecht

01
Schweigen Sie zu den Vorwürfen

Egal, ob bei einer polizeilichen Vernehmung, einer Hausdurchsuchung oder einer spontanen Befragung – machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Jegliche Aussage, die Sie in dieser Situation tätigen, kann gegen Sie verwendet werden und lässt sich später nur schwer zurücknehmen oder korrigieren. Auch vermeintlich harmlose Erklärungen können missverstanden oder falsch interpretiert werden. Bewahren Sie Ruhe und sprechen Sie erst, wenn Sie juristischen Beistand an Ihrer Seite haben.

02
Unterschreiben Sie nichts (keine Erklärungen, Protokolle, ...)

In stressigen Situationen kann es passieren, dass Sie gebeten werden, Dokumente wie Protokolle, Vernehmungsunterlagen oder Erklärungen zu unterzeichnen. Tun Sie dies unter keinen Umständen ohne die Prüfung durch einen Anwalt! Häufig enthalten solche Schriftstücke Formulierungen oder Angaben, die für Sie nachteilig sein können. Eine unbedachte Unterschrift kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft alle Unterlagen genau und schützt Sie vor möglichen Fehlern.

03
Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger

Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen, desto besser können Ihre Rechte geschützt werden. Ein spezialisierter Strafverteidiger kennt die Abläufe und weiß, wie Ermittlungsbehörden vorgehen. Er übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine gezielte Verteidigungsstrategie. Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung, um mögliche Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Ausgangslage für Ihr Verfahren zu schaffen.

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