Die strafrechtliche Hauptverhandlung ist ein sehr dynamisches Geschehen, weil die Strafprozessordnung die Hauptverhandlung in den Mittelpunkt stellt. Es ist also anders als beispielsweise in zivil- oder verwaltungsrechtlichen Verfahren, wo die Verhandlungen durch zuvor eingereichte Schriftsätze vorbereitet werden und die Sichtweisen und Argumente der Verfahrensbeteiligten bereits bekannt sind. Das ist im Strafrecht nicht ausgeschlossen, allerdings eher unüblich. Außerdem zeigt sich im Strafprozessrecht ganz besonders der Unmittelbarkeitsgrundsatz, wonach das Strafgericht für die Urteilsfindung „aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung schöpfen“ muss. Wenn sich also durch neue Beweismittel (z.B. neue oder geänderte Zeugenaussagen; neue Urkunden, Fotos oder Videos) in der Hauptverhandlung, die Sach- und damit auch die Beweislage ändert, muss das Gericht dies im Rahmen der Urteilsfindung berücksichtigen und entsprechend rechtlich werten. Durch das gezielte stellen von Beweisanträgen kann der Strafverteidiger also auf den Gang des Verfahrens und letztlich auf das Urteil Einfluss nehmen.
Gleichzeitig weiß ein erfahrener Strafverteidiger auch, wann er bestimmten Entscheidungen des Gerichts widersprechen muss. So zum Beispiel, wenn das Gericht Beweise erheben möchte, die aber rechtswidrig im Ermittlungsverfahren erlangt wurden (beispielsweise die in Augenscheinnahme von Gegenständen, die aus einer rechtswidrigen Durchsuchung der Wohnung herrühren).
Um sich ordnungsgemäß vor Gericht verteidigen zu können, ist es also unerlässlich, einen Strafverteidiger an seiner Seite zu haben, der sich im Strafverfahrensrecht auskennt und der Ihnen realistisch einschätzen kann wie die Hauptverhandlung sich entwickelt.