
Die Geldstrafe - Ein Überblick
Die wohl am häufigsten verhängte Strafe im deutschen Strafrecht ist die Geldstrafe. Sie wird in Tagessätzen bemessen, deren Anzahl sich nach der Schwere der Tat und dem Maß der Schuld richtet. Die maximale Tagessatzzahl beträgt 360 Tage. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes orientiert sich wiederum an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Als Faustformel kann zumeist mit einer Tagessatzhöhe von einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens des Täters gerechnet werden.
Da eine Geldstrafe gegenüber der Freiheitsstrafe milder ist, kann sie verhängt werden, wenn die vorgeworfene Tat nicht so gravierend ist, dass eine Ahndung durch Freiheitsentzug notwendig ist. Insbesondere wenn zu erwarten ist, dass sich der Täter bereits eine Geldstrafe als „Lehre“ reichen lassen wird, wird oft auf sie zurückgegriffen. Ebenso gilt dies bei zumeist für Ersttäter oder bei weniger schwerwiegenden Delikten wie beispielsweise Diebstahl oder Beleidigung.