Call Icon

Durchsuchung und Beschlagnahme

Die Durchsuchung und anschließende Beschlagnahme (§§ 94 ff., 102 ff. StPO) sind Mittel der Ermittlungsbehörden um Beweismittel aufzufinden oder den Beschuldigten zu ergreifen.

Echte Experten im Strafrecht

4.9

(279 Bewertungen)

4.9

(471 Bewertungen)

500+

Mandanten vertreten

Seit 2014

Kanzlei für Strafrecht

Die Durchsuchung kann als Maßnahme sowohl gegen den Verdächtigen als auch gegen eine dritte Person gerichtet werden. Zulässig ist die Durchsuchung der Wohnung und anderer Räumlichkeiten, wie zum Beispiel Garagen, Kraftfahrzeuge oder Geschäftsräume, und die Durchsuchung einer Person. Letztere umfasst auch die Durchsuchung natürlicher Körperöffnungen, der getragenen Klamotten und mitgeführter Taschen. 

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Checkliste: Durchsuchung und Beschlagnahme

Ruhe bewahren: Vermeiden Sie jegliche Form von Widerstand. Sie sind zur Duldung verpflichtet, nicht zur Mitwirkung.

Rechtsbeistand kontaktieren: Informieren Sie sofort Ihren Strafverteidiger, um Hinweise zum weiteren Vorgehen zu erhalten.

Beschluss einsehen: Fordern Sie eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses an oder fertigen Sie eine Abschrift an.

Keine Beweismittel vernichten: Ein solches Verhalten kann zu schwerwiegenden Konsequenzen wie Untersuchungshaft führen.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Überblick: Durchsuchung und Beschlagnahme

Die Anordnung einer Durchsuchungsmaßnahme ist grundsätzlich einem Richter vorbehalten (sogenannter Richtervorbehalt) und kann nur ausnahmsweise, wenn Gefahr im Verzug besteht, durch die Staatsanwaltschaft und/oder Ermittlungspersonen vorgenommen werden. Gefahr in Verzug darf nur unter strengen Voraussetzungen angenommen werden und bedarf einer genauen Dokumentation und Begründung. Der Richter stellt einen Durchsuchungsbeschluss aus, der die Durchsuchungsmaßnahme bezüglich ihres Zieles und ihrer Grenzen hinreichend bestimmt umschreiben muss.

Werden bei der Durchsuchung Beweismittel gefunden, werden diese durch die Ermittlungspersonen sichergestellt. Willigt die von der Maßnahme betroffene Person in die Ingewahrsamnahme ein, so handelt es sich um eine Sicherstellung. Ist die betroffene Person hingegen nicht mit der Ingewahrsamnahme einverstanden, liegt eine sogenannte Beschlagnahme vor. 

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Richtige Verhaltensweise bei drohender Durchsuchung und Beschlagnahme

Im Falle einer Durchsuchung, unter Umständen mit anschließender Sicherstellung/Beschlagnahme, raten wir Ihnen sich wie folgt zu verhalten:

01
Ruhe bewahren

Trotz der überraschenden und aufregenden Situation ist es essentiell ruhig und kontrolliert zu agieren. Insbesondere gewaltsames Verhalten, auch in lediglich verbaler Form, kann sich negativ auf die Situation und einen potenziell später folgenden Prozess auswirken. Sie haben zwar keine Mitwirkungspflicht, unterliegen aber einer sogenannten Duldungspflicht bezüglich der Durchsuchung, weshalb gegen diese kein Widerstand geleistet werden darf.

02
Rechtsbeistand kontaktieren

Kontaktieren Sie umgehend Ihren Rechtsbeistand. Ein Strafverteidiger wird Ihnen sofort Hinweise zum weiteren Vorgehen geben können und Sie fachlich im Umgang mit der neuen Situation anleiten. Bei Bedarf wird Ihr Rechtsbeistand auch zu der Untersuchung dazustoßen.

03
Durchsuchungsbeschluss einsehen und Kopie anfertigen

Lassen Sie sich den Durchsuchungsanordnung zeigen und fordern Sie eine Kopie oder Abschrift, beziehungsweise tätigen Sie selber eine. Der Durchsuchungsbeschlusses kann Ihnen und Ihrem Anwalt möglicherweise Informationen bezüglich des strafrechtlichen Vorwurfs gegen Sie liefern, welche für Ihr weiteres Verhalten bestimmend sein und Ihnen einen taktischen Vorteil bieten können.

04
Keine Beweismittel vernichten

Unter keinen Umständen sollten Sie versuchen Beweismittel zu vernichten. Ein solches Verhalten kann die Anordnung von Untersuchungshaft begründen. Abermals gilt, sie sind nicht zur Mitwirkung, allerdings zur Duldung der Maßnahme verpflichtet.

05
Sichergestellte/Beschlagnahmte Unterlagen Kopieren

Sollten die Ermittlungspersonen Unterlagen in Gewahrsam nehmen wollen, ist es ratsam von Ihrem Recht Gebrauch zu machen Kopien von den Unterlagen zu erstelle. Insbesondere für Ihren Strafverteidiger ist dies zur Entwicklung einer Verteidigungsstrategie wichtig.

06
Unterlagen versiegeln lassen

Zudem haben Sie ein Recht darauf, dass beschlagnahme Unterlagen versiegelt werden.

07
Rechtsverweigerung im Protokoll aufnehmen lassen

Bezüglich Rechtsforderungen, die Ihnen verwehrt werden gilt: bleiben sie ruhig und bestehen Sie darauf, dass dies im Protokoll der Ermittlungspersonen vermerkt wird.

Anwalt für Strafrecht

Wir sind für Sie da! Seit 2014 verteidigen wir unsere Mandanten im Strafrecht.

Wir beraten Sie gern, egal, ob Sie eine Vorladung als Beschuldigter im Strafverfahren oder als Zeuge erhalten haben. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht sind selbstverständlich in jedem Verfahrensabschnitt an Ihrer Seite. 

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Kontaktieren Sie uns

Mehr als 700+ Bewertungen mit ⌀4,9-Sterne Bewertung. Ihre Kanzlei aus München.

Telefon
089 255 55 300
Mobil
0176 / 55551111
E-Mail
kontakt@kupka-stillfried.de
Videotelefonie
Auf Wunsch möglich
Bürozeiten
Mo: 8-20 Uhr, Di-Fr: 8-18 Uhr

Jetzt Kontakt aufnehmen

Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns bei Ihnen.

Ihre Nachricht *

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.

Ihre Anfrage war erfolgreich! Wir melden uns bei Ihnen telefonisch oder per Mail.

Ein Fehler ist aufgetreten, während Sie das Formular ausfüllen wollten. Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon oder per E-Mail.
Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

TK

Schnelle Einstellung eines Strafverfahrens

Nachdem gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel eröffnet wurde, konnte Herr Rechtsanwalt Bartsch schnell eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Auskünfte und Beratung von Herrn Bartsch waren äußerst kompetent und sehr hilfreich. Nach dem Ergebnis der schnellen Einstellung war ich sehr erleichtert. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden!

Mehr / Weniger
von
T.K.
,
Strafrecht

DZ

Serious and Professional

My experience with the Kanzlei Kupke und Stillfried was positive. They got well informed from the case, explained me the process, dealed with the corresponding authority, helpt organizing and gathering information, and reported back with a positive outcome. I would definitely recommend them.

Mehr / Weniger
von
D.Z.
,
Strafrecht

BB

Hr.Bartsch hat mich in einer Strafrechtlichen Verhandlung vertreten.

Hr Bartsch war immer sehr nett und freundlich , wie nach Absprache sind wir in die Verhandlung rein. Am ende des Tages war unser ziel erreicht , ich hoffe das ich ihn nie wieder anrufen muss aber sollte es was geben wirst du mein Anwalt sein. Sehr zufrieden mit dem Endresultat.

Mehr / Weniger
von
B.B.
,
Strafrecht

AD

sehr zu empfehlen

Netter, sachlicher, kompetenter Anwalt.

Mehr / Weniger
von
A.D.
,
Strafrecht

DO

Perfekte Arbeit

Ich habe wegen einer mir vorgeworfenen Straftat im Internet einen Strafverteidiger gesucht und letztlich die per Fahrrad am einfachsten erreichbare Kanzlei gewählt, ohne zu wissen welche/r der dort tätigen RAe mir zugeteilt wird, auf gut Glück sozusagen. Anfangs war ich mir etwas unsicher, ob das die richtige Wahl war, da mir Herr Bartsch doch etwas jung erschien -ich selber bin 64- und somit noch zu wenig Erfahrung haben könnte. Doch weit gefehlt! Ohne seine Kompetenz, Beratung und Beharrlichkeit wäre ich jetzt wohl "rechtswirksam unglücklich". Nach der ersten Verhandlung sah es recht schlecht für mich aus, in der Revision lief dann aber alles so wie es Herr Bartsch vorausgesehen hat und ich bin wieder ein unbescholtener Bürger. Besser geht's nicht.

Mehr / Weniger
von
D.O.
,
Strafrecht

BK

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Herr Bartsch hat mich sehr gut beraten, meine fragen wurden ausführlich beantwortet. Er war telefonisch erreichbar oder hat Rückmeldung innerhalb zugesagter Zeit ausgeführt. Meine Rechtsschutz wollte denn fall nicht übernehmen, ich war sehr erleichtert das ich Herr Bartsch gefunden habe und einen Honorarpauschale abschließen konnte. Ich bin sehr glücklich drüber das mein Verfahren eingestellt worden ist.

Mehr / Weniger
von
B.K.
,
Strafrecht

FC

Bestens gelaufen

Herr Bartsch hat mich in einer Strafsache vertreten. Mit dem Ergebnis und seiner Kommunikation bin ich vollends zufrieden.

Mehr / Weniger
von
F.C.
,
Strafrecht

NA

Top Anwalt

Herr Bartsch hat in meinem Fall sehr kompetent gehandelt und hat mich über alles genau informiert. Ein sehr vertrauensvoller und freundlicher Mensch und ein noch besserer Verteidiger wenn es ums Strafrecht geht. Top Arbeit. Lg

Mehr / Weniger
von
N.A.
,
Strafrecht

MS

Strafrecht

Herr RA Bartsch hat mich ausgezeichnet vertreten. Er hat mich umfassend informiert und die weiteren Schritte mit mir besprochen. Über den positiven Ausgang bin ich sehr erfreut.

Mehr / Weniger
von
M.S.
,
Strafrecht

CH

Sehr zufrieden

Herr Bartsch hat mich in meiner Angelegenheit schnell und super kompetent vertreten.

Mehr / Weniger
von
C.H.
,
Strafrecht

BE

Verfahrenseinstellung

Durchdacht, effektiv, perfekt, kein "Klimmbimm"! Sehr gerne wieder, auch wenn ich darauf nicht hoffen möchte. 😳😅

Mehr / Weniger
von
B.E.
,
Strafrecht

AB

Beste Beratung, bestes Ergebnis

Auf diesem Weg möchte ich mich nochmals ganz herzlich für Ihre Tätigkeit bedanken. Am Anfang war ich etwas skeptisch da Sie ja noch sehr jung sind, liess mich aber schnell vom Gegenteil überzeugen.

Mehr / Weniger
von
A.B.
,
Strafrecht

HR

Schnelle, präzise, effiziente Beratung

Herr Bartsch hat die komplexen Zusammenhänge rasch und lösungsorientiert aufgegriffen, sodass das laufende Verfahren gegen mich in kürzester Zeit eingestellt wurde.

Mehr / Weniger
von
H.R.
,
Strafrecht

AG

Sehr hilfsbereit und menschlich!!

Herr Rechtsanwalt von Stillfried ist ein absolut kompetenter und sympathischer sehr guter Anwalt. Ich fühlte mich in meinen Fragen voll zufrieden und er hat sich sofort um meine Angelegenheiten gekümmert. Toller Anwalt und nur bestens weiter zu empfehlen. Grüß Alexander Groß.

Mehr / Weniger
von
A.G.
,
Strafrecht

MD

Sehr guter Anwalt

Herr Graf von Stillfried hat sich sehr schnell und unkompliziert mit meinem Fall auseinandergesetzt, er stand mir bei meiner fast schon aussichtslosen Situation immer mit professionellem Rat bei. In meinem Fall hat Herr Graf von Stillfried das bestmögliche Resultat erreicht. Ich bin mit der Arbeit von Herrn Graf von Stillfried sehr zufrieden, daher kann ich ihn nur weiter empfehlen.

Mehr / Weniger
von
M.D.
,
Strafrecht

MM

Verzwickte Angelegenheit.

Herr Stillfried war ein sehr engagierter Anwalt, der sich in meiner Sache sehr eingesetzt hat. Er hat im Dialog mit dem Gericht besonnen kommuniziert. Dadurch konnten alle Fristen eingehalten werden und notwendigen Unterlagen beschafft werden, die zu meiner Entlastung beitrugen. Ich bedanke mich für den kompetenten Einsatz.

Mehr / Weniger
von
M.M.
,
Strafrecht

FE

BtMG - schnell und absolut zufriedenstellend

Der Anwalt Herr von Stillfried hat mich in einer Sache bzgl BtMG überaus zuvorkommend und absolut fair beraten und sich um die Sache gekümmert. Weder hatte ich das Gefühl, dass er zuviel Zeit investierte, noch, dass er der Sache mit zu wenig Aufmerksamkeit nachgeht. Die Sache war schnell erledigt und das zu meiner absoluten Zufriedenheit. Ich hoffe zwar, dass ich einen Anwalt nicht mehr brauchen werde, aber falls, wird er meine erste Wahl!

Mehr / Weniger
von
F.E.
,
Strafrecht

FF

Erschleichen von Leistungen

Sehr kompetenter Anwalt, der sich intensiv mit dem Thema Strafrecht auskennt und mich sehr kurzfristig und kompetent beraten hat. Vielen Dank dafür.

Mehr / Weniger
von
F.F.
,
Strafrecht

DL

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Graf von Stillfried hat mir durch eine schwere Situation geholfen, die zunächst gar nicht gut für mich aussah, in der ich mich jedoch stets im Recht sah. Er hat mit seiner Kompetenz und seinem Fachwissen alles erreicht, was ich mir erhofft hatte. Top Anwalt, kann ich nur weiterempfehlen.

Mehr / Weniger
von
D.L.
,
Strafrecht

MM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr von Stillfried ist ein sehr kompetenter Anwalt, nicht nur fachlich sondern auch menschlich. Er konnte mir jede Frage beantworten und hatte ein schnelles Arbeitstempo. Ich bin mit dem Abschluss der Verhandlung sehr zufrieden gewesen. In allen Punkten nur zu empfehlen!!

Mehr / Weniger
von
M.M.
,
Strafrecht
Jetzt Kontakt aufnehmen
Über die Kanzlei

Die 3 goldenen Regeln im Strafrecht

01
Schweigen Sie zu den Vorwürfen

Egal, ob bei einer polizeilichen Vernehmung, einer Hausdurchsuchung oder einer spontanen Befragung – machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Jegliche Aussage, die Sie in dieser Situation tätigen, kann gegen Sie verwendet werden und lässt sich später nur schwer zurücknehmen oder korrigieren. Auch vermeintlich harmlose Erklärungen können missverstanden oder falsch interpretiert werden. Bewahren Sie Ruhe und sprechen Sie erst, wenn Sie juristischen Beistand an Ihrer Seite haben.

02
Unterschreiben Sie nichts (keine Erklärungen, Protokolle, ...)

In stressigen Situationen kann es passieren, dass Sie gebeten werden, Dokumente wie Protokolle, Vernehmungsunterlagen oder Erklärungen zu unterzeichnen. Tun Sie dies unter keinen Umständen ohne die Prüfung durch einen Anwalt! Häufig enthalten solche Schriftstücke Formulierungen oder Angaben, die für Sie nachteilig sein können. Eine unbedachte Unterschrift kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft alle Unterlagen genau und schützt Sie vor möglichen Fehlern.

03
Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger

Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen, desto besser können Ihre Rechte geschützt werden. Ein spezialisierter Strafverteidiger kennt die Abläufe und weiß, wie Ermittlungsbehörden vorgehen. Er übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine gezielte Verteidigungsstrategie. Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung, um mögliche Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Ausgangslage für Ihr Verfahren zu schaffen.

Ihre Kanzlei in München

Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht

Unsere Experten und Fachanwälte für Strafrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie suchen nach einem Anwalt für Strafrecht?

Dank unserer Expertise und jahrelangen Erfahrung im Strafrecht können wir Sie exzellent beraten.

Atilla von Stillfried
Gründungspartner
Jetzt Termin vereinbaren

Sie benötigen einen Anwalt für Strafrecht?

Mit unserer über 20-jährigen Fachkompetenz sind wir für Sie im Großraum München und bundesweit tätig.