Erhalten Sie ein Schreiben von der Polizei, in welchem Sie aufgefordert werden, persönlich zu erscheinen, ist es zunächst wichtig festzustellen, ob Sie als Zeuge oder als Beschuldigter im Strafverfahren geführt werden. Das macht einen großen Unterschied. Ebenso macht es einen Unterschied, ob Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu einer Vernehmung vorgeladen werden. Wir bringen hierzu Licht ins Dunkle.
Rolle klären: Sind Sie Zeuge oder Beschuldigter? Das bestimmt Ihre Pflichten und Rechte.
Schweigen bewahren: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen – bei polizeilicher Ladung müssen Sie nicht erscheinen.
Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren: Lassen Sie Ihre Situation vorab von einem Strafverteidiger prüfen und begleiten.
Keine Dokumente unterschreiben: Unterzeichnen Sie nichts ohne rechtliche Beratung und Absprache mit Ihrem Anwalt
Als Beschuldigter sind Sie nämlich nicht dazu verpflichtet, bei der Polizei persönlich zu erscheinen. Sie müssen sich zur Sache gar nicht äußern und müssen auch nicht begründen, warum Sie nicht bei der Polizei erscheinen. Es ist Ihnen dringend zu empfehlen, als Beschuldigter im Strafverfahren gar keine Aussage zu machen, bis Ihr Strafverteidiger Einsicht in die Akten nehmen konnte. Ein vollständiges Schweigen darf von den Strafverfolgungsbehörden nicht zu Ihren Lasten gewertet werden. Von einem teilweisen Schweigen ist dringend abzuraten. Äußern Sie sich nur teilweise zur Sache, kann Ihnen dies negativ ausgelegt und gegen Sie verwendet werden.
Anders verhält es sich, wenn Sie durch die Staatsanwaltschaft als Beschuldigter im Strafverfahren geladen werden. Diese Ladung kann auch durch die Polizei, aber im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgen, worauf in dem Ladungsschreiben hingewiesen wird. In diesem Fall sind Sie verpflichtet persönlich zu erscheinen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden Sie von der Polizei abgeholt zur Vernehmung vorgeführt. Jedoch sind Sie auch in diesem Fall nicht verpflichtet sich inhaltlich, mithin zur Sache zu äußern. Es ist Ihnen auch gegenüber der Staatsanwaltschaft dringend zu raten, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen.
Werden Sie dagegen von der Polizei als Zeuge im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorgeladen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet zu erscheinen und eine Aussage zu machen. Auch in diesem Fall können Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten und gegebenenfalls auch als Zeugenbeistand begleiten lassen. Der Rechtsanwalt wird zunächst prüfen, ob ein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht besteht, welches dazu führt, dass es Ihnen freisteht, sich zur Sache zu äußern oder nicht. Liegt ein solches nicht vor, sind Sie dazu verpflichtet, auszusagen. Da die Gefahr besteht, dass Sie zunächst als Zeuge vorgeladen werden, durch Ihre Aussage dann aber zum Beschuldigten im Strafverfahren werden, ist es ratsam, die Frage ob überhaupt eine Aussage gemacht wird oder den Inhalt Ihrer Aussage vorher mit einem Rechtsanwalt zu besprechen.
Wir beraten Sie gern, egal, ob Sie eine Vorladung als Beschuldigter im Strafverfahren oder als Zeuge erhalten haben. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht sind selbstverständlich in jedem Verfahrensabschnitt an Ihrer Seite.
Mehr als 700+ Bewertungen mit ⌀4,9-Sterne Bewertung. Ihre Kanzlei aus München.
Unsere Experten und Fachanwälte für Strafrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Egal, ob bei einer polizeilichen Vernehmung, einer Hausdurchsuchung oder einer spontanen Befragung – machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Jegliche Aussage, die Sie in dieser Situation tätigen, kann gegen Sie verwendet werden und lässt sich später nur schwer zurücknehmen oder korrigieren. Auch vermeintlich harmlose Erklärungen können missverstanden oder falsch interpretiert werden. Bewahren Sie Ruhe und sprechen Sie erst, wenn Sie juristischen Beistand an Ihrer Seite haben.
In stressigen Situationen kann es passieren, dass Sie gebeten werden, Dokumente wie Protokolle, Vernehmungsunterlagen oder Erklärungen zu unterzeichnen. Tun Sie dies unter keinen Umständen ohne die Prüfung durch einen Anwalt! Häufig enthalten solche Schriftstücke Formulierungen oder Angaben, die für Sie nachteilig sein können. Eine unbedachte Unterschrift kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft alle Unterlagen genau und schützt Sie vor möglichen Fehlern.
Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen, desto besser können Ihre Rechte geschützt werden. Ein spezialisierter Strafverteidiger kennt die Abläufe und weiß, wie Ermittlungsbehörden vorgehen. Er übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine gezielte Verteidigungsstrategie. Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung, um mögliche Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Ausgangslage für Ihr Verfahren zu schaffen.
Mit unserer über 20-jährigen Fachkompetenz sind wir für Sie im Großraum München und bundesweit tätig.