Arbeitgeber als Beschuldigte
Delikte im Bereich des Arbeitsstrafrechts
Typischerweise kommen im Bereich des Arbeitsstrafrechts Delikte in Frage, die der Teilmaterie des Wirtschaftsstrafrechts zuzurechnen sind. Neben Delikten wie z.B. das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Betrug und Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) umfasst das Arbeitsstrafrecht auch zahlreiche Nebengebiete des Strafrechts wie beispielsweise das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das Mindestlohngesetz oder das Arbeitszeitschutzgesetz. Häufige Straftatbestände im Arbeitsstrafrecht sind:
Häufige Straftatbestände im Arbeitsstrafrecht sind:
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
Schwarzarbeit (§ 8 SchwarzArbG)
Illegale Arbeitnehmerentsendung (§ 23 AEntG)
Illegale Arbeitnehmerüberlassung (§§ 15, 15a, 16 AÜG)
Mindestlohnverstöße (§ 21 MiLoG)
Illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 SGB III, § 98 AufenthG)