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Ihr Anwalt für Arbeitsstrafrecht in München

Das Arbeitsstrafrecht umfasst Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten in einem arbeitsrechtlichen Kontext. Ein sanktionsfähiges Fehlverhalten, das in unmittelbarem Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis steht, kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. 

Echte Experten im Strafrecht

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500+

Mandanten vertreten

Seit 2014

Kanzlei für Strafrecht
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Checkliste: Arbeitsstrafrecht

Typische Delikte: Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Schwarzarbeit, Mindestlohnverstöße, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Ausländerbeschäftigung.

Arbeitgeber & Arbeitnehmer: Beide können strafbar sein – z. B. bei Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung oder Sozialbetrug.

Folgen für Unternehmensleitung: Geld- und Freiheitsstrafen, zusätzlich Gewerbeuntersagungen, Registereinträge und Berufsverbote möglich.

Sofort reagieren: Vorwürfe ernst nehmen, frühzeitig Strafverteidiger einschalten und Verteidigungsstrategie entwickeln.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Arbeitgeber als Beschuldigte

Delikte im Bereich des Arbeitsstrafrechts

Typischerweise kommen im Bereich des Arbeitsstrafrechts Delikte in Frage, die der Teilmaterie des Wirtschaftsstrafrechts zuzurechnen sind. Neben Delikten wie z.B. das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Betrug und Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) umfasst das Arbeitsstrafrecht auch zahlreiche Nebengebiete des Strafrechts wie beispielsweise das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das Mindestlohngesetz oder das Arbeitszeitschutzgesetz. Häufige Straftatbestände im Arbeitsstrafrecht sind:

Arbeitsstrafrecht

Häufige Straftatbestände im Arbeitsstrafrecht sind:

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

Schwarzarbeit (§ 8 SchwarzArbG)

Illegale Arbeitnehmerentsendung (§ 23 AEntG)

Illegale Arbeitnehmerüberlassung (§§ 15, 15a, 16 AÜG)

Mindestlohnverstöße (§ 21 MiLoG)

Illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 SGB III, § 98 AufenthG)

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung von Ausländern

Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen als Arbeitnehmer erbringt oder als Arbeitgeber ausführen lässt und dabei sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- sowie Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, § 1 Abs. 2 SchwarzArbG.

Wegen Schwarzarbeit kann sich also sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer strafbar machen. Denkbar sind beispielsweise Ermittlungen aufgrund von Steuerhinterziehung und Sozialbetrugs. Gerade wenn Schwarzarbeit in Verbindung mit der illegalen Beschäftigung von Ausländern steht, machen sich sowohl die Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer strafbar. 

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Anwalt für Strafrecht

Die Unternehmensleitung als Beschuldigte in einem Strafverfahren

Wird Ihnen als Unternehmer eine Straftat im Bereich des Arbeitsstrafrechts vorgeworfen, nehmen Sie diesen Vorwurf ernst und kontaktieren uns rechtzeitig bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, da die Strafverfolgungsbehörden derartige Straftaten mit Hochdruck verfolgen und sie definitiv kein sogenanntes „Kavaliersdelikt“ darstellen. Geschäftsführern drohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Nebenfolgen des Arbeitsstrafrechts 

Wird Ihnen der Vorwurf der Begehung einer Straftat aus dem Bereich des Arbeitsstrafrechts vorgeworfen, haben wir als Ihr Strafverteidiger auch stets strafrechtliche Nebenfolgen im Blick. Diese können häufig verwaltungs- und berufsrechtlicher Natur sein. Es drohen Vermögensabschöpfungen, Gewerbeuntersagungen, geschäftsschädigende Eintragungen ins Gewerberegister und (mittelbare) Berufsverbote.

Zum Wirtschaftsstrafrecht

Arbeitnehmer als Beschuldigte

Straftaten am Arbeitsplatz

Doch auch als Arbeitnehmer können Sie dem Vorwurf einer Straftat im Kontext des Arbeitsverhältnisses ausgesetzt sein. Besonders relevant sind für Arbeitnehmer Verfehlungen im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte, wie beispielsweise Diebstahl (§ 242 StGB), Untreue (§ 266 StGB) und Betrug (§ 263 StGB). Rechnen Sie Ihre Reisekosten vorsätzlich falsch ab, bestehlen Sie den Arbeitgeber oder lassen sich tatsächlich nicht verauslagte Spesen erstatten, drohen Ihnen nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine fristlose Kündigung, sondern auch eine Anzeige wegen Betrugs.

Anwalt für Strafrecht

Maßgeschneiderte Strafverteidigung mit arbeitsrechtlichem Bezug

Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Straf- und Arbeitsrecht sind wir für Sie die perfekten Ansprechpartner, wenn Sie einer Straftat im Bereich des Arbeitsstrafrechts bezichtigt werden. Um eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie mit Ihnen gemeinsam zu entwickeln, kontaktieren Sie uns frühzeitig bereits im Ermittlungsverfahren. Gerne beraten wir Sie auch im Bereich des Arbeitsrechts, sollten Ihnen arbeitsrechtliche Sanktionen als Arbeitnehmer drohen. Kontaktieren Sie daher gerne unsere Anwälte für Strafrecht.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

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Mehr als 700+ Bewertungen mit ⌀4,9-Sterne Bewertung. Ihre Kanzlei aus München.

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089 255 55 300
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Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

TK

Schnelle Einstellung eines Strafverfahrens

Nachdem gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel eröffnet wurde, konnte Herr Rechtsanwalt Bartsch schnell eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Auskünfte und Beratung von Herrn Bartsch waren äußerst kompetent und sehr hilfreich. Nach dem Ergebnis der schnellen Einstellung war ich sehr erleichtert. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden!

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von
T.K.
,
Strafrecht

DZ

Serious and Professional

My experience with the Kanzlei Kupke und Stillfried was positive. They got well informed from the case, explained me the process, dealed with the corresponding authority, helpt organizing and gathering information, and reported back with a positive outcome. I would definitely recommend them.

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von
D.Z.
,
Strafrecht

BB

Hr.Bartsch hat mich in einer Strafrechtlichen Verhandlung vertreten.

Hr Bartsch war immer sehr nett und freundlich , wie nach Absprache sind wir in die Verhandlung rein. Am ende des Tages war unser ziel erreicht , ich hoffe das ich ihn nie wieder anrufen muss aber sollte es was geben wirst du mein Anwalt sein. Sehr zufrieden mit dem Endresultat.

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B.B.
,
Strafrecht

AD

sehr zu empfehlen

Netter, sachlicher, kompetenter Anwalt.

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von
A.D.
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Strafrecht

DO

Perfekte Arbeit

Ich habe wegen einer mir vorgeworfenen Straftat im Internet einen Strafverteidiger gesucht und letztlich die per Fahrrad am einfachsten erreichbare Kanzlei gewählt, ohne zu wissen welche/r der dort tätigen RAe mir zugeteilt wird, auf gut Glück sozusagen. Anfangs war ich mir etwas unsicher, ob das die richtige Wahl war, da mir Herr Bartsch doch etwas jung erschien -ich selber bin 64- und somit noch zu wenig Erfahrung haben könnte. Doch weit gefehlt! Ohne seine Kompetenz, Beratung und Beharrlichkeit wäre ich jetzt wohl "rechtswirksam unglücklich". Nach der ersten Verhandlung sah es recht schlecht für mich aus, in der Revision lief dann aber alles so wie es Herr Bartsch vorausgesehen hat und ich bin wieder ein unbescholtener Bürger. Besser geht's nicht.

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von
D.O.
,
Strafrecht

BK

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Herr Bartsch hat mich sehr gut beraten, meine fragen wurden ausführlich beantwortet. Er war telefonisch erreichbar oder hat Rückmeldung innerhalb zugesagter Zeit ausgeführt. Meine Rechtsschutz wollte denn fall nicht übernehmen, ich war sehr erleichtert das ich Herr Bartsch gefunden habe und einen Honorarpauschale abschließen konnte. Ich bin sehr glücklich drüber das mein Verfahren eingestellt worden ist.

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von
B.K.
,
Strafrecht

FC

Bestens gelaufen

Herr Bartsch hat mich in einer Strafsache vertreten. Mit dem Ergebnis und seiner Kommunikation bin ich vollends zufrieden.

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von
F.C.
,
Strafrecht

NA

Top Anwalt

Herr Bartsch hat in meinem Fall sehr kompetent gehandelt und hat mich über alles genau informiert. Ein sehr vertrauensvoller und freundlicher Mensch und ein noch besserer Verteidiger wenn es ums Strafrecht geht. Top Arbeit. Lg

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N.A.
,
Strafrecht

MS

Strafrecht

Herr RA Bartsch hat mich ausgezeichnet vertreten. Er hat mich umfassend informiert und die weiteren Schritte mit mir besprochen. Über den positiven Ausgang bin ich sehr erfreut.

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M.S.
,
Strafrecht

CH

Sehr zufrieden

Herr Bartsch hat mich in meiner Angelegenheit schnell und super kompetent vertreten.

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C.H.
,
Strafrecht

BE

Verfahrenseinstellung

Durchdacht, effektiv, perfekt, kein "Klimmbimm"! Sehr gerne wieder, auch wenn ich darauf nicht hoffen möchte. 😳😅

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B.E.
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Strafrecht

AB

Beste Beratung, bestes Ergebnis

Auf diesem Weg möchte ich mich nochmals ganz herzlich für Ihre Tätigkeit bedanken. Am Anfang war ich etwas skeptisch da Sie ja noch sehr jung sind, liess mich aber schnell vom Gegenteil überzeugen.

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A.B.
,
Strafrecht

HR

Schnelle, präzise, effiziente Beratung

Herr Bartsch hat die komplexen Zusammenhänge rasch und lösungsorientiert aufgegriffen, sodass das laufende Verfahren gegen mich in kürzester Zeit eingestellt wurde.

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von
H.R.
,
Strafrecht

AG

Sehr hilfsbereit und menschlich!!

Herr Rechtsanwalt von Stillfried ist ein absolut kompetenter und sympathischer sehr guter Anwalt. Ich fühlte mich in meinen Fragen voll zufrieden und er hat sich sofort um meine Angelegenheiten gekümmert. Toller Anwalt und nur bestens weiter zu empfehlen. Grüß Alexander Groß.

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A.G.
,
Strafrecht

MD

Sehr guter Anwalt

Herr Graf von Stillfried hat sich sehr schnell und unkompliziert mit meinem Fall auseinandergesetzt, er stand mir bei meiner fast schon aussichtslosen Situation immer mit professionellem Rat bei. In meinem Fall hat Herr Graf von Stillfried das bestmögliche Resultat erreicht. Ich bin mit der Arbeit von Herrn Graf von Stillfried sehr zufrieden, daher kann ich ihn nur weiter empfehlen.

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von
M.D.
,
Strafrecht

MM

Verzwickte Angelegenheit.

Herr Stillfried war ein sehr engagierter Anwalt, der sich in meiner Sache sehr eingesetzt hat. Er hat im Dialog mit dem Gericht besonnen kommuniziert. Dadurch konnten alle Fristen eingehalten werden und notwendigen Unterlagen beschafft werden, die zu meiner Entlastung beitrugen. Ich bedanke mich für den kompetenten Einsatz.

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von
M.M.
,
Strafrecht

FE

BtMG - schnell und absolut zufriedenstellend

Der Anwalt Herr von Stillfried hat mich in einer Sache bzgl BtMG überaus zuvorkommend und absolut fair beraten und sich um die Sache gekümmert. Weder hatte ich das Gefühl, dass er zuviel Zeit investierte, noch, dass er der Sache mit zu wenig Aufmerksamkeit nachgeht. Die Sache war schnell erledigt und das zu meiner absoluten Zufriedenheit. Ich hoffe zwar, dass ich einen Anwalt nicht mehr brauchen werde, aber falls, wird er meine erste Wahl!

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von
F.E.
,
Strafrecht

FF

Erschleichen von Leistungen

Sehr kompetenter Anwalt, der sich intensiv mit dem Thema Strafrecht auskennt und mich sehr kurzfristig und kompetent beraten hat. Vielen Dank dafür.

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von
F.F.
,
Strafrecht

DL

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Graf von Stillfried hat mir durch eine schwere Situation geholfen, die zunächst gar nicht gut für mich aussah, in der ich mich jedoch stets im Recht sah. Er hat mit seiner Kompetenz und seinem Fachwissen alles erreicht, was ich mir erhofft hatte. Top Anwalt, kann ich nur weiterempfehlen.

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von
D.L.
,
Strafrecht

MM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr von Stillfried ist ein sehr kompetenter Anwalt, nicht nur fachlich sondern auch menschlich. Er konnte mir jede Frage beantworten und hatte ein schnelles Arbeitstempo. Ich bin mit dem Abschluss der Verhandlung sehr zufrieden gewesen. In allen Punkten nur zu empfehlen!!

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von
M.M.
,
Strafrecht
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Über die Kanzlei

Die 3 goldenen Regeln im Strafrecht

01
Schweigen Sie zu den Vorwürfen

Egal, ob bei einer polizeilichen Vernehmung, einer Hausdurchsuchung oder einer spontanen Befragung – machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Jegliche Aussage, die Sie in dieser Situation tätigen, kann gegen Sie verwendet werden und lässt sich später nur schwer zurücknehmen oder korrigieren. Auch vermeintlich harmlose Erklärungen können missverstanden oder falsch interpretiert werden. Bewahren Sie Ruhe und sprechen Sie erst, wenn Sie juristischen Beistand an Ihrer Seite haben.

02
Unterschreiben Sie nichts (keine Erklärungen, Protokolle, ...)

In stressigen Situationen kann es passieren, dass Sie gebeten werden, Dokumente wie Protokolle, Vernehmungsunterlagen oder Erklärungen zu unterzeichnen. Tun Sie dies unter keinen Umständen ohne die Prüfung durch einen Anwalt! Häufig enthalten solche Schriftstücke Formulierungen oder Angaben, die für Sie nachteilig sein können. Eine unbedachte Unterschrift kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft alle Unterlagen genau und schützt Sie vor möglichen Fehlern.

03
Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger

Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen, desto besser können Ihre Rechte geschützt werden. Ein spezialisierter Strafverteidiger kennt die Abläufe und weiß, wie Ermittlungsbehörden vorgehen. Er übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine gezielte Verteidigungsstrategie. Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung, um mögliche Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Ausgangslage für Ihr Verfahren zu schaffen.

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