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Anwalt für Sexualstrafrecht in München

Das Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung und umfasst Fälle von Vergewaltigung bis hin zu unerwünschten Berührungen. Seit 2016 gilt das „Nein heißt Nein“-Prinzip, wodurch auch sexuelle Handlungen ohne Gewaltanwendung strafbar sind. Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Strafverteidiger ist entscheidend, um den Verfahrensverlauf zu beeinflussen.

Echte Experten im Strafrecht

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500+

Mandanten vertreten

Seit 2014

Kanzlei für Strafrecht
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Checkliste: Sexualstrafrecht (noch formulieren)

Berufung: Gegen Urteile des Amtsgerichts – die Tatsachenverhandlung wird vollständig wiederholt und neu geprüft.

Revision: Rein rechtliche Kontrolle von Urteilen des Landgerichts oder Oberlandesgerichts, keine neuen Beweise oder Tatsachen.

Beschränkung möglich: Rechtsmittel können auf bestimmte Teile des Urteils, z. B. die Strafhöhe, begrenzt werden.

Verzicht gut überlegen: Rücknahme oder Verzicht auf Rechtsmittel ist unwiderruflich und sollte immer mit einem Strafverteidiger besprochen werden.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Das Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen. Das Sexualstrafrecht umfasst ein äußert weites Spektrum: nicht nur Vergewaltigungen, sondern bereits unliebsame Berührungen können eine Beschuldigung nach sich ziehen. Solche Anschuldigungen greifen besonders hart in das Privatleben des Beschuldigten und dessen Umfeld ein. Auf eine solche Beschuldigung folgen häufig private, gesellschaftliche, aber auch berufliche Konsequenzen. Nicht selten läuft ein solcher Vorwurf wegen erheblicher Beweisprobleme auf eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hinaus, in der es vor allem auf die Glaubwürdigkeit der Prozessbeteiligten ankommt und Restzweifel prozessbestimmend sein können. 

Verschärfung des Sexualstrafrechts

In den letzten Jahren wurde das Sexualstrafrecht verschärft und der Opferschutz rückte mehr in den Vordergrund. So wurde im Jahr 2016 das „Nein heißt Nein“-Prinzip eingeführt, wodurch eine Verurteilung nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen auch ohne den Nachweis einer Gewaltanwendung ermöglicht wurde. Daneben wurde die sexuelle Belästigung unter Strafe gestellt. Somit ist nun auch der reine Körperkontakt mit sexuellem Kontext strafbar. Aus diesem Grund schalten Sie rechtzeitig einen Strafverteidiger ein, um bereits frühzeitig die Weichen des Prozesses zu Ihren Gunsten zu stellen.

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Daher raten wir Ihnen zu folgendem Umgang mit dem Vorwurf einer Sexualstraftat:

01
Rechtsberatung einholen 

Suchen Sie sich umgehend Rechtsberatung. Ihre Strafverteidigung wird mit Ihnen das weitere Vorgehen, eine Verteidigungsstrategie und den Umgang mit potenziell auf Sie zukommende Ermittlungsmaßnahmen besprechen. Im Kontakt mit Ermittlungsbehörden sollten Sie daher auch auf Ihren Rechtsbeistand bestehen und Aussagen ohne diesen vermeiden. Sie sind nicht verpflichtet sich selbst zu belasten. Da der Vorwurf einer Straftat in der Regel zu Stress oder gar emotionalen Ausnahmezuständen führt, ist die Konsultation einer Rechtsberatung insbesondere vorteilhaft, um sich vor ungünstigen Verhaltensweisen oder Aussagen zu schützen. 

02
Ruhe bewahren

Bewahren Sie Ruhe und treten Sie den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, sowie dem vermeintlichen Opfer gegenüber respektvoll auf. Ein Impulsives Verhalten kann sich negativ auf die Entscheidung über die Straftat auswirken.

03
Kontakt mit dem (vermeintlichen) Opfer unterlassen

Nehmen Sie ohne Absprache mit Ihrem Rechtsbeistand keinen Kontakt mit dem (vermeintlichen) Opfer auf. 

04
Sicherung und Sammlung von Beweismitteln 

Nach Konsultation mit Ihrer Strafverteidigung sollten Sie mit der Sicherung und Sammlung von Beweismitteln beginnen, die Ihnen im Ermittlungsprozess und vor Gericht zu Ihrer Entlastung dienen können. Das Verschwindenlassen von Beweismitteln kann eine weitere Straftat sein und möglicherweise zur Anordnung von Untersuchungshaft führen, weshalb davon abzuraten ist. 

Die Rolle der Beweiswürdigung im Sexualstrafrecht

Aussage-gegen-Aussage, im Zweifel für den Angeklagten, freie Beweiswürdigung

Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen werden auch dann angenommen, wenn der vermeintliche Täter zu den Vorwürfen keine Aussage macht, also schweigt. Schweigen ist eins der elementarsten Rechte des Beschuldigten und späterem Angeklagten im gesamten Verfahren und sollte taktisch eingesetzt und daher mit dem Rechtsbeistand abgesprochen werden. Allein das gegenüberstehen konträrer Aussagen führt allerdings nicht zu einem Freispruch. Der weit bekannte Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ oder lateinisch „in dubio pro reo“ gilt nämlich noch nicht in der Beweiswürdigung, sondern kommt erst in der Entscheidung des Gerichts zum Tragen. Während der Erörterung des Tatvorwurfes ist es unerheblich, dass sich die Aussagen der Parteien widersprechen und Zweifel über die tatsächlichen Geschehensabläufe bestehen.

Das Gericht, das wegen der freien Beweiswürdigung nach seiner eigenen Überzeugung, wie sich der Sachverhalt zugetragen hat, zu entscheiden hat, darf nur in der Urteilssprechung keinen Zweifeln mehr unterliegen, wie sich die Tat dargestellt hat. Im Rahmen der Entscheidung wird also im Zweifel (des Richters oder der Richterin) für den Angeklagten zu entscheiden sein. Letztlich ist daher die Überzeugung des Gerichts (d.h. der Richter) maßgeblich für den Ausgang des Prozesses. Einfach ausgedrückt: Der Richter entscheidet selbst, ob er zweifelt oder nicht. Da die Beweislage im Sexualstrafrecht häufig schwach ist, sowohl auf Opfer- als auch auf Täterseite, kommt es maßgeblich auf die Glaubwürdigkeit der Parteien an. Ein Rechtsbeistand wird Ihnen helfen, Ihre Glaubwürdigkeit zu maximieren und Aussagen von Zeugen und mögliche Beweismittel kritisch zu hinterfragen und in ihrer Beweiskraft zu schmälern. 

Strafen und Verjährungsfristen im Sexualstrafrecht

Strafmaß und Verjährung

Eine pauschale Aussage über das Strafmaß lässt sich nicht tätigen. Da das Sexualstrafrecht sowohl Vergehen, als auch Verbrechen – Straftaten, die aufgrund der Schwere mit einem Strafmaß von mindestens einem Jahr geahndet sind – umfasst, ist das zu erwartende Strafmaß von der vorgeworfenen Tat abhängig. Allerdings sieht das Gesetz in einigen Fällen bereits eine Mindestfreiheitstrafe vor. So liegt diese im Fall des sexuellen Übergriffs und der sexuellen Nötigung bei mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe, mit Gewaltanwendung bei mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe und bei einer Vergewaltigung bei mindestens 2 Jahren Freiheitsstrafe. Man befindet sich also schnell in einem Sanktionsbereich, der bei einer Verurteilung zu einer im Führungszeugnis vermerkten Vorstrafe führt und in dem es um die Frage geht, ob eine Bewährungsstrafe überhaupt noch möglich ist.Straftaten im Sexualstrafrecht unterliegen der Verjährung. In Bezug auf Straftaten, die Kinder involvieren, beginnt die Verjährungsfrist allerdings erst mit Ablauf des 30. Lebensjahres des Opfers.

Anwalt für Strafrecht

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Minimieren Sie das Risiko einer höher ausfallenden Freiheitsstrafe und maximieren Sie ihre Chance auf eine Verfahrenseinstellung oder eine Bewährungsstrafe, indem Sie frühzeitig eine Verteidigungsstrategie mit ihrem Rechtsbeistand erörtern. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht unterstützen Sie dabei in jedem Verfahrensabschnitt.

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Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

TK

Schnelle Einstellung eines Strafverfahrens

Nachdem gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel eröffnet wurde, konnte Herr Rechtsanwalt Bartsch schnell eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Auskünfte und Beratung von Herrn Bartsch waren äußerst kompetent und sehr hilfreich. Nach dem Ergebnis der schnellen Einstellung war ich sehr erleichtert. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden!

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von
T.K.
,
Strafrecht

DZ

Serious and Professional

My experience with the Kanzlei Kupke und Stillfried was positive. They got well informed from the case, explained me the process, dealed with the corresponding authority, helpt organizing and gathering information, and reported back with a positive outcome. I would definitely recommend them.

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von
D.Z.
,
Strafrecht

BB

Hr.Bartsch hat mich in einer Strafrechtlichen Verhandlung vertreten.

Hr Bartsch war immer sehr nett und freundlich , wie nach Absprache sind wir in die Verhandlung rein. Am ende des Tages war unser ziel erreicht , ich hoffe das ich ihn nie wieder anrufen muss aber sollte es was geben wirst du mein Anwalt sein. Sehr zufrieden mit dem Endresultat.

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von
B.B.
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Strafrecht

AD

sehr zu empfehlen

Netter, sachlicher, kompetenter Anwalt.

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von
A.D.
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Strafrecht

DO

Perfekte Arbeit

Ich habe wegen einer mir vorgeworfenen Straftat im Internet einen Strafverteidiger gesucht und letztlich die per Fahrrad am einfachsten erreichbare Kanzlei gewählt, ohne zu wissen welche/r der dort tätigen RAe mir zugeteilt wird, auf gut Glück sozusagen. Anfangs war ich mir etwas unsicher, ob das die richtige Wahl war, da mir Herr Bartsch doch etwas jung erschien -ich selber bin 64- und somit noch zu wenig Erfahrung haben könnte. Doch weit gefehlt! Ohne seine Kompetenz, Beratung und Beharrlichkeit wäre ich jetzt wohl "rechtswirksam unglücklich". Nach der ersten Verhandlung sah es recht schlecht für mich aus, in der Revision lief dann aber alles so wie es Herr Bartsch vorausgesehen hat und ich bin wieder ein unbescholtener Bürger. Besser geht's nicht.

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von
D.O.
,
Strafrecht

BK

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Herr Bartsch hat mich sehr gut beraten, meine fragen wurden ausführlich beantwortet. Er war telefonisch erreichbar oder hat Rückmeldung innerhalb zugesagter Zeit ausgeführt. Meine Rechtsschutz wollte denn fall nicht übernehmen, ich war sehr erleichtert das ich Herr Bartsch gefunden habe und einen Honorarpauschale abschließen konnte. Ich bin sehr glücklich drüber das mein Verfahren eingestellt worden ist.

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B.K.
,
Strafrecht

FC

Bestens gelaufen

Herr Bartsch hat mich in einer Strafsache vertreten. Mit dem Ergebnis und seiner Kommunikation bin ich vollends zufrieden.

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F.C.
,
Strafrecht

NA

Top Anwalt

Herr Bartsch hat in meinem Fall sehr kompetent gehandelt und hat mich über alles genau informiert. Ein sehr vertrauensvoller und freundlicher Mensch und ein noch besserer Verteidiger wenn es ums Strafrecht geht. Top Arbeit. Lg

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N.A.
,
Strafrecht

MS

Strafrecht

Herr RA Bartsch hat mich ausgezeichnet vertreten. Er hat mich umfassend informiert und die weiteren Schritte mit mir besprochen. Über den positiven Ausgang bin ich sehr erfreut.

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von
M.S.
,
Strafrecht

CH

Sehr zufrieden

Herr Bartsch hat mich in meiner Angelegenheit schnell und super kompetent vertreten.

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C.H.
,
Strafrecht

BE

Verfahrenseinstellung

Durchdacht, effektiv, perfekt, kein "Klimmbimm"! Sehr gerne wieder, auch wenn ich darauf nicht hoffen möchte. 😳😅

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von
B.E.
,
Strafrecht

AB

Beste Beratung, bestes Ergebnis

Auf diesem Weg möchte ich mich nochmals ganz herzlich für Ihre Tätigkeit bedanken. Am Anfang war ich etwas skeptisch da Sie ja noch sehr jung sind, liess mich aber schnell vom Gegenteil überzeugen.

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von
A.B.
,
Strafrecht

HR

Schnelle, präzise, effiziente Beratung

Herr Bartsch hat die komplexen Zusammenhänge rasch und lösungsorientiert aufgegriffen, sodass das laufende Verfahren gegen mich in kürzester Zeit eingestellt wurde.

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von
H.R.
,
Strafrecht

AG

Sehr hilfsbereit und menschlich!!

Herr Rechtsanwalt von Stillfried ist ein absolut kompetenter und sympathischer sehr guter Anwalt. Ich fühlte mich in meinen Fragen voll zufrieden und er hat sich sofort um meine Angelegenheiten gekümmert. Toller Anwalt und nur bestens weiter zu empfehlen. Grüß Alexander Groß.

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A.G.
,
Strafrecht

MD

Sehr guter Anwalt

Herr Graf von Stillfried hat sich sehr schnell und unkompliziert mit meinem Fall auseinandergesetzt, er stand mir bei meiner fast schon aussichtslosen Situation immer mit professionellem Rat bei. In meinem Fall hat Herr Graf von Stillfried das bestmögliche Resultat erreicht. Ich bin mit der Arbeit von Herrn Graf von Stillfried sehr zufrieden, daher kann ich ihn nur weiter empfehlen.

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von
M.D.
,
Strafrecht

MM

Verzwickte Angelegenheit.

Herr Stillfried war ein sehr engagierter Anwalt, der sich in meiner Sache sehr eingesetzt hat. Er hat im Dialog mit dem Gericht besonnen kommuniziert. Dadurch konnten alle Fristen eingehalten werden und notwendigen Unterlagen beschafft werden, die zu meiner Entlastung beitrugen. Ich bedanke mich für den kompetenten Einsatz.

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von
M.M.
,
Strafrecht

FE

BtMG - schnell und absolut zufriedenstellend

Der Anwalt Herr von Stillfried hat mich in einer Sache bzgl BtMG überaus zuvorkommend und absolut fair beraten und sich um die Sache gekümmert. Weder hatte ich das Gefühl, dass er zuviel Zeit investierte, noch, dass er der Sache mit zu wenig Aufmerksamkeit nachgeht. Die Sache war schnell erledigt und das zu meiner absoluten Zufriedenheit. Ich hoffe zwar, dass ich einen Anwalt nicht mehr brauchen werde, aber falls, wird er meine erste Wahl!

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von
F.E.
,
Strafrecht

FF

Erschleichen von Leistungen

Sehr kompetenter Anwalt, der sich intensiv mit dem Thema Strafrecht auskennt und mich sehr kurzfristig und kompetent beraten hat. Vielen Dank dafür.

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von
F.F.
,
Strafrecht

DL

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Graf von Stillfried hat mir durch eine schwere Situation geholfen, die zunächst gar nicht gut für mich aussah, in der ich mich jedoch stets im Recht sah. Er hat mit seiner Kompetenz und seinem Fachwissen alles erreicht, was ich mir erhofft hatte. Top Anwalt, kann ich nur weiterempfehlen.

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von
D.L.
,
Strafrecht

MM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr von Stillfried ist ein sehr kompetenter Anwalt, nicht nur fachlich sondern auch menschlich. Er konnte mir jede Frage beantworten und hatte ein schnelles Arbeitstempo. Ich bin mit dem Abschluss der Verhandlung sehr zufrieden gewesen. In allen Punkten nur zu empfehlen!!

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von
M.M.
,
Strafrecht
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Über die Kanzlei

Die 3 goldenen Regeln im Strafrecht

01
Schweigen Sie zu den Vorwürfen

Egal, ob bei einer polizeilichen Vernehmung, einer Hausdurchsuchung oder einer spontanen Befragung – machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Jegliche Aussage, die Sie in dieser Situation tätigen, kann gegen Sie verwendet werden und lässt sich später nur schwer zurücknehmen oder korrigieren. Auch vermeintlich harmlose Erklärungen können missverstanden oder falsch interpretiert werden. Bewahren Sie Ruhe und sprechen Sie erst, wenn Sie juristischen Beistand an Ihrer Seite haben.

02
Unterschreiben Sie nichts (keine Erklärungen, Protokolle, ...)

In stressigen Situationen kann es passieren, dass Sie gebeten werden, Dokumente wie Protokolle, Vernehmungsunterlagen oder Erklärungen zu unterzeichnen. Tun Sie dies unter keinen Umständen ohne die Prüfung durch einen Anwalt! Häufig enthalten solche Schriftstücke Formulierungen oder Angaben, die für Sie nachteilig sein können. Eine unbedachte Unterschrift kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft alle Unterlagen genau und schützt Sie vor möglichen Fehlern.

03
Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger

Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen, desto besser können Ihre Rechte geschützt werden. Ein spezialisierter Strafverteidiger kennt die Abläufe und weiß, wie Ermittlungsbehörden vorgehen. Er übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine gezielte Verteidigungsstrategie. Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung, um mögliche Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Ausgangslage für Ihr Verfahren zu schaffen.

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