Das Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht umfasst Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen. Das Sexualstrafrecht umfasst ein äußert weites Spektrum: nicht nur Vergewaltigungen, sondern bereits unliebsame Berührungen können eine Beschuldigung nach sich ziehen. Solche Anschuldigungen greifen besonders hart in das Privatleben des Beschuldigten und dessen Umfeld ein. Auf eine solche Beschuldigung folgen häufig private, gesellschaftliche, aber auch berufliche Konsequenzen. Nicht selten läuft ein solcher Vorwurf wegen erheblicher Beweisprobleme auf eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hinaus, in der es vor allem auf die Glaubwürdigkeit der Prozessbeteiligten ankommt und Restzweifel prozessbestimmend sein können.
