
Einziehung und Vermögensabschöpfung
Geld- und Freiheitsstrafe werden nicht selten von der Maßnahme der Vermögensabschöpfung begleitet. Darunter versteht man die Einziehung von Taterträgen (regelmäßig Vermögenswerten), die ein Täter oder Teilnehmer als wirtschaftlichen Vorteil aus einer rechtswidrigen Tat gezogen hat sowie die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln oder Tatobjekten, die für die Tat gebraucht wurden. Der Einziehung unterliegen beispielsweise gestohlene Waren und Surrogate, die mit den Mitteln der Straftat erlangt wurden. Dabei kann es sich um Geld durch den Verkauf der Ware, aber auch um Wertgegenstände handeln, die mit den Erträgen der Straftat erworben wurden. Zu den einziehbaren Gegenständen, die der Tatbegehung dienten, zählen zum Beispiel Waffen, Werkzeuge, Kraftfahrtzeuge, Computer und Handys.