Wenn medizinische Behandlungen strafrechtlich relevant werden, steht oft die Frage im Mittelpunkt, wie weit die Aufklärungspflichten der Ärzte reichen und welche Verantwortung diese tragen. So auch in einem aktuellen Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 13.08.2025 – 5 StR 55/25): Nach einer mehr als achtstündigen Zahnbehandlung unter Vollnarkose verstarb ein 18-jähriger Patient. Das Landgericht Hamburg hatte den behandelnden Anästhesisten wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, die Zahnärztin jedoch freigesprochen. Der BGH hob beide Entscheidungen teilweise auf und stellte damit zentrale Fragen des Medizin- und Strafrechts erneut in den Fokus – von der Wirksamkeit der Einwilligung des Patienten über die Reichweite ärztlicher Aufklärungspflichten bis hin zu den Grenzen ärztlicher Arbeitsteilung.