Wenige Kriminalfälle haben in den letzten Jahren für so viel Aufsehen gesorgt wie die sogenannten Raserfälle. Gemeint sind Fälle, in denen Autoraser alleine oder im Wettstreit miteinander jede Geschwindigkeitsbegrenzung missachten. Besondere Aufmerksamkeit erregen Fälle, in denen Raser an belebten Orten – wie z.B. Innenstädten – mit Geschwindigkeiten fahren, die eigentlich nur auf Autobahnen möglich sind und bei denen die Raserfahrt ein tragisches Ende findet. Wie ist ein Fall strafrechtlich zu bewerten, wenn es bei einer solchen Fahrt zum Tod eines Unbeteiligten kommt? Hier kommen verschiedene Straftaten in Betracht: Die Spanne reicht von einer fahrlässigen Tötung gem. § 222 StGB bis zum Mord gem. § 211 StGB.