
Was genau fällt unter den Straftatbestand des Diebstahls nach §§ 242 ff. StGB? Wir erklären den Tatbestand von der Wegnahme bis zur Zueignungsabsicht, die Qualifikationen wie Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl, das drohende Strafmaß sowie die Abgrenzung zu anderen Eigentumsdelikten.