
Was genau fällt unter den Straftatbestand des Diebstahls nach §§ 242 ff. StGB? Wir erklären den Tatbestand von der Wegnahme bis zur Zueignungsabsicht, die Qualifikationen wie Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl, das drohende Strafmaß sowie die Abgrenzung zu anderen Eigentumsdelikten.

Ein Strafbefehl kommt häufig überraschend: Per Post erhält man ein Schreiben vom Amtsgericht, in dem bereits eine Strafe festgesetzt wurde – ohne dass man zuvor vor Gericht erscheinen musste. Viele Betroffene sind verunsichert und fragen sich, ob sie den Strafbefehl akzeptieren oder Einspruch einlegen sollen. Die Entscheidung muss schnell getroffen werden, denn die Frist beträgt nur zwei Wochen.