
Ein Strafbefehl kommt häufig überraschend: Per Post erhält man ein Schreiben vom Amtsgericht, in dem bereits eine Strafe festgesetzt wurde – ohne dass man zuvor vor Gericht erscheinen musste. Viele Betroffene sind verunsichert und fragen sich, ob sie den Strafbefehl akzeptieren oder Einspruch einlegen sollen. Die Entscheidung muss schnell getroffen werden, denn die Frist beträgt nur zwei Wochen.