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Blogbeiträge zu

Untersuchungshaft

Strafrecht
27.5.2026
Untersuchungshaft: Voraussetzungen, Ablauf und Rechte des Beschuldigten

Die Untersuchungshaft, häufig auch als U-Haft bezeichnet, ist in den §§ 112 ff. Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Sie stellt den stärksten Grundrechtseingriff dar, den das Strafverfahren gegen einen Beschuldigten vorsieht, und ist mithin als letztes Mittel zu verstehen. Bei der Untersuchungshaft handelt es sich um eine reine verfahrenssichernde Maßnahme und gerade nicht um eine Strafe. Die Unschuldsvermutung gilt während der gesamten Dauer der Inhaftierung fort. Die Anordnung setzt zudem stets einen richterlichen Haftbefehl voraus und ist damit von einer (vorläufigen) Festnahme zu unterscheiden.

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