
Eine Festnahme bzw. Verhaftung ist für die meisten Menschen eine überraschende Ausnahmesituation. Wer plötzlich von der Polizei festgenommen wird, ist in der Regel erstmal verunsichert und weiß nicht, wie er sich verhalten soll. Gerade in dieser Situation ist es jedoch entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und besonnen zu handeln, um keine rechtlichen Nachteile zu riskieren.

Die Untersuchungshaft, häufig auch als U-Haft bezeichnet, ist in den §§ 112 ff. Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Sie stellt den stärksten Grundrechtseingriff dar, den das Strafverfahren gegen einen Beschuldigten vorsieht, und ist mithin als letztes Mittel zu verstehen. Bei der Untersuchungshaft handelt es sich um eine reine verfahrenssichernde Maßnahme und gerade nicht um eine Strafe. Die Unschuldsvermutung gilt während der gesamten Dauer der Inhaftierung fort. Die Anordnung setzt zudem stets einen richterlichen Haftbefehl voraus und ist damit von einer (vorläufigen) Festnahme zu unterscheiden.