
Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger? Wir erklären, wann ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, wann das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt, ob der Beschuldigte ihn selbst auswählen kann und wer am Ende die Kosten trägt.
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Wann liegt ein Betrug im Sinne des § 263 StGB vor? Wir erläutern die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Straftatbestands von der Täuschung bis zum Vermögensschaden, das Strafmaß bei einfachem und schwerem Betrug, sowie die wichtigsten Ansatzpunkte für die Verteidigung.

Die Untersuchungshaft, häufig auch als U-Haft bezeichnet, ist in den §§ 112 ff. Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Sie stellt den stärksten Grundrechtseingriff dar, den das Strafverfahren gegen einen Beschuldigten vorsieht, und ist mithin als letztes Mittel zu verstehen. Bei der Untersuchungshaft handelt es sich um eine reine verfahrenssichernde Maßnahme und gerade nicht um eine Strafe. Die Unschuldsvermutung gilt während der gesamten Dauer der Inhaftierung fort. Die Anordnung setzt zudem stets einen richterlichen Haftbefehl voraus und ist damit von einer (vorläufigen) Festnahme zu unterscheiden.

Sowohl bei der Berufung als auch bei der Revision handelt es sich um strafrechtliche Rechtsmittel. Beide Rechtsmittel dienen dazu, die Entscheidung der vorherigen Instanz anzufechten und diese überprüfen zu lassen. Die beiden Rechtsmittel weisen jedoch erhebliche Unterschiede auf. Worin diese Unterschiede liegen und welches Rechtsmittel im Einzelfall sinnvoller sein kann, wird im Folgenden überblicksartig dargestellt.