
Heimliche Tonaufnahmen erscheinen auf den ersten Blick als naheliegendes Mittel zur Beweissicherung. Wer sich beleidigt, bedroht oder falsch behandelt fühlt, greift schnell zum Smartphone, um ein Gespräch heimlich mitzuschneiden. Solche Aufnahmen können jedoch strafbar sein. Allerdings können sie unter Umständen trotzdem vor Gericht verwertet werden.