
Immer häufiger werden Videoaufnahmen im strafrechtlichen Kontext relevant. In unserem letzten Beitrag haben wir uns bereits mit der Frage der Strafbarkeit von entsprechenden Aufnahmen auseinandergesetzt. Auch wenn die Videoaufnahmen selbst jedoch nicht strafbar sind, stellt sich immer öfter die Frage nach deren Verwertbarkeit als Beweismittel im Rahmen von Strafverfahren.