
Heimliche Tonaufnahmen erscheinen auf den ersten Blick als naheliegendes Mittel zur Beweissicherung. Wer sich beleidigt, bedroht oder falsch behandelt fühlt, greift schnell zum Smartphone, um ein Gespräch heimlich mitzuschneiden. Solche Aufnahmen können jedoch strafbar sein. Allerdings können sie unter Umständen trotzdem vor Gericht verwertet werden.

Immer häufiger werden Videoaufnahmen im strafrechtlichen Kontext relevant. In unserem letzten Beitrag haben wir uns bereits mit der Frage der Strafbarkeit von entsprechenden Aufnahmen auseinandergesetzt. Auch wenn die Videoaufnahmen selbst jedoch nicht strafbar sind, stellt sich immer öfter die Frage nach deren Verwertbarkeit als Beweismittel im Rahmen von Strafverfahren.