
Die tägliche Nutzung von WhatsApp und ähnlichen Messenger-Diensten gehört für fast jeden zum Alltag. Damit einhergehend verlagern sich viele Gespräche auf die schriftliche Kommunikation, und mitunter kann es im Chat auch zu Straftaten, zun Beispiel zu einer Beleidigung oder Drohung kommen. Wird ein solcher Vorfall vom Betroffenen im Nachgang angezeigt, stellt sich die Frage, ob ein Chatverlauf als Beweis in einem Strafverfahren dienen kann.