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Wenn ein Mensch angegriffen wird, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang er sich wehren darf. Das Strafrecht kennt mit der Notwehr (§ 32 StGB) einen Rechtfertigungsgrund, der es erlaubt, einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren – notfalls auch mit Gewalt. Doch die rechtlichen Grenzen sind eng und werden in der Praxis häufig überschritten.