Gesetzliche Regelung zu Verbrechen und Vergehen
Die gesetzliche Grundlage für die Abgrenzung zwischen Vergehen und Verbrechen findet sich in § 12 Absatz 1 und Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB).
Demnach sind Verbrechen in § 12 Absatz 1 StGB definiert als „rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind“. Hierzu zählen unter anderem der Raub nach § 249 StGB, die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB sowie der Totschlag nach § 212 StGB und die schwere Brandstiftung nach § 306a StGB.
Vergehen sind hingegen nach § 12 Absatz 2 StGB „rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.“ Zu den Vergehen gehören unter anderem die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB, die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB sowie die Nachstellung nach § 238 StGB und der Diebstahl nach § 242 StGB.
Für die Kategorisierung als Vergehen oder Verbrechen ist immer der Grundfall bzw. „Normalfall“ der Straftat zugrunde zu legen. Dies kann entweder das Grunddelikt selbst oder aber die dazugehörige Qualifikation sein. Strafschärfungen oder Strafmilderungen sowie Regelbeispiele bleiben bei der Einordnung als Vergehen oder Verbrechen jedoch unberücksichtigt, siehe § 12 Absatz 3 StGB.
Die grundlegende Unterscheidung zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen erfolgt im deutschen Strafrecht folglich nach dem gesetzlich festgelegten Mindeststrafmaß.
Prozessuale Konsequenzen der Einordnung als Vergehen oder Verbrechen
Die Einordnung einer Straftat als Vergehen oder Verbrechen hat weitreichende Auswirkungen auf den Ablauf des Strafverfahrens. Insbesondere bestimmt die Einstufung des Tatvorwurfs als Vergehen oder als Verbrechen, welche Verfahrensarten zur Anwendung kommen können. So ist beispielweise das vereinfachte Strafbefehlsverfahren nach § 407 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) nur bei Vergehen möglich, nicht jedoch bei Verbrechen.
Ferner wirkt sich die Kategorisierung als Vergehen oder Verbrechen auf die sachliche Zuständigkeit des Gerichts aus. Vergehen werden in der Regel - sofern die zu erwartende Strafe 4 Jahre nicht übersteigt - vor den Amtsgerichten verhandelt. Schwerwiegende Verbrechen werden hingegen, wenn die zu erwartende Strafe 4 Jahre übersteigt, vor den Landgerichten verhandelt.
Zudem sind besonders intensive Ermittlungshandlungen, die in die Rechte des Betroffenen in einer besonders schweren Art und Weise eingreifen, nur zur Aufklärung von Verbrechen, nicht aber zur Aufklärung von Vergehen gestattet.
Materiell-rechtliche Konsequenzen der Einordnung als Vergehen oder Verbrechen
Die wichtigste materiell-rechtliche Konsequenz der Einordnung einer Straftat als Vergehen oder Verbrechen betrifft die Strafbarkeit des Versuchs. Während der Versuch eines Verbrechens nach § 23 StGB stets strafbar ist, ist der Versuch eines Vergehens nur dann strafbar, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. Zu den Vergehenstatbeständen, bei welchen ausnahmsweise eine Versuchsstrafbarkeit angeordnet ist, zählen unter anderem der Versuch des Diebstahls nach § 242 Absatz 2 StGB und der Versuch der Körperverletzung nach § 223 Absatz 2 StGB.
Pflichtverteidiger bei Vorwurf eines Verbrechens
Die Qualifikation einer Straftat als Vergehen oder Verbrechen wirkt sich schließlich auch auf die sogenannte notwendige Verteidigung aus. Notwendige Verteidigung bedeutet, dass die Mitwirkung eines Strafverteidigers verpflichtend ist. Aus §140 StPO ergibt sich, dass in den Fällen, in welchen dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird, ein solcher Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und die Mitwirkung eines Strafverteidigers zwingend vorgeschrieben ist. Dies liegt insbesondere an den möglichen schwerwiegenden Konsequenzen für den Beschuldigten.
Kompetente Beratung bei Vergehen und Verbrechen
Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt – gleichgültig ob Vergehen oder Verbrechen – so ist es wichtig, schnell und richtig darauf zu reagieren. Als erfahrene Strafverteidiger beraten wir Sie gerne umfassend zu Ihrem individuellen Fall und helfen Ihnen, Ihre rechtliche Situation besser zu verstehen. Sollten Sie Fragen zu strafrechtlichen Themen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne.







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