
Erfolgt im Rahmen eines Strafverfahrens erster Instanz eine Verurteilung, so gibt es unter anderem die Möglichkeit, das Strafurteil mit dem Rechtsmittel der Berufung anzufechten. Dabei kann entweder der Schuldspruch an sich angefochten werden oder aber die Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch – also die Höhe der Strafe – beschränkt werden. Die Frage, wann die Einlegung des Rechtsmittels der Berufung sinnvoll ist, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Sowohl bei der Berufung als auch bei der Revision handelt es sich um strafrechtliche Rechtsmittel. Beide Rechtsmittel dienen dazu, die Entscheidung der vorherigen Instanz anzufechten und diese überprüfen zu lassen. Die beiden Rechtsmittel weisen jedoch erhebliche Unterschiede auf. Worin diese Unterschiede liegen und welches Rechtsmittel im Einzelfall sinnvoller sein kann, wird im Folgenden überblicksartig dargestellt.