
Zu den Beleidigungsdelikten, welche dem Schutz der persönlichen Ehre dienen, zählen - neben der in einem unserer vorherigen Artikel bereits dargestellten eigentlichen Beleidigung - auch die üble Nachrede nach § 186 StGB und die Verleumdung nach § 187 StGB. Obwohl die Tatbestände viele Gemeinsamkeiten aufweisen, ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die Frage der Wahrheit oder Unwahrheit der behaupteten Tatsachen bedeutende Unterschiede.