
Immer häufiger werden Videoaufnahmen im strafrechtlichen Kontext relevant. In unserem letzten Beitrag haben wir uns bereits mit der Frage der Strafbarkeit von entsprechenden Aufnahmen auseinandergesetzt. Auch wenn die Videoaufnahmen selbst jedoch nicht strafbar sind, stellt sich immer öfter die Frage nach deren Verwertbarkeit als Beweismittel im Rahmen von Strafverfahren.

Videoaufnahmen gehören längst zum Alltag und spielen auch im Strafrecht eine immer größere Rolle – sei es als Beweismittel, als Tatmittel oder als Gegenstand des Vorwurfs selbst. Smartphones ermöglichen es, binnen Sekunden Filmmaterial zu erstellen. Doch nicht jede Videoaufnahme ist ohne Weiteres erlaubt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Videoaufnahmen.