Videoaufnahmen als Beweismittel im Strafrecht

Videoaufnahmen sind grundsätzlich als Beweismittel zulässig, sofern kein gesetzliches Beweisverwertungsverbot besteht. Zum Einsatz kommen Videoaufnahmen beispielsweise bei Verkehrsstraftaten oder bei Körperverletzungsdelikten im öffentlichen Raum.

Diese Art des Beweismittels hat im Gegensatz etwa zum Zeugenbeweis den Vorteil, dass sich keine Fragen der Objektivität stellen. Das Gericht kann durch Inaugenscheinnahme der entsprechenden Videoaufnahme einen unmittelbaren Eindruck vom strafrechtlich relevanten Geschehen erhalten. Entscheidend für die Frage der Verwertbarkeit ist dabei häufig, wie die Aufnahme entstanden ist.

Datenschutzrechtlich problematische Videoaufnahmen

Wenn es um Aufnahmen durch Einzelpersonen geht, wie etwa Überwachungskameras in Geschäften, Dashcams im Auto, private Türklingelkameras oder Smartphone-Videos, ist erfahrungsgemäß ein Großteil der so entstandenen Aufnahmen datenschutzrechtlich problematisch.

Dennoch kann das Material im Strafverfahren durch Inaugenscheinnahme der Videoaufnahmen durch das Gericht grundsätzlich auch dann verwertet werden, wenn die von Privatpersonen erstellte Videoaufnahme rechtswidrig bzw. unter Verstoß gegen Vorschriften der DSGVO entstanden ist.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes muss das Interesse an der Wahrheitsfindung in einem Strafprozess mit dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abgewogen werden. Dem Interesse an der Strafverfolgung wird dabei oft der Vorrang zukommen. Eine Ausnahme davon ist nur dann anzunehmen, wenn das Beweismittel unter Verletzung der Menschenwürde entstanden ist. In diesem Fall muss die Wahrheitsfindung hinter dem Recht des Betroffenen zurückstehen.

Videoaufnahmen durch staatliche Behörden

Für den Staat gelten hingegen deutlich strengere Anforderung - etwa bei der Videoüberwachung öffentlicher Plätze oder polizeilichen Aufnahmen. Hier steht der Schutz der Grundrechte – insbesondere die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – im Vordergrund.

Werden von Ermittlungsbehörden in rechtswidriger Weise Videoaufnahmen erstellt, ist eine Abwägung zwischen dem Gewicht des entsprechenden Verfahrensverstoßes und dem staatlichen Aufklärungsinteresse vorzunehmen. Rechtswidrig erlangte staatliche Aufnahmen sind aufgrund dessen oft nicht verwertbar.

Videoaufnahmen in aktuellen Strafprozessen

Videoaufnahmen sind in strafrechtlichen Verfahren ein zweischneidiges Schwert. Sie können eine Tat aufklären oder bereits selbst eine Straftat darstellen. Auch wird aufgrund von KI-Software, Deepfakes und anderen Bearbeitungstools der Echtheitsprüfung von Videoaufnahmen gerade im Rahmen von Strafverfahren zukünftig eine immer größer werdende Bedeutung zukommen. 

Wer mit Videoaufnahmen in einem Strafverfahren konfrontiert ist – sei es als Beschuldigter, Zeuge oder Opfer – sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Die richtige Einschätzung kann entscheidend dafür sein, ob eine Aufnahme am Ende genutzt werden kann oder nicht. Wenn Sie Fragen zu Videoaufnahmen in Ihrem individuellen Fall oder zu anderen strafrechtlichen Themen haben, kontaktieren Sie uns gerne.