
Im Oktober 2022 beschloss der Deutsche Bundestag eine Erweiterung des Straftatbestands der Volksverhetzung, § 130 StGB. Der neu eingeführte Absatz 5 des § 130 StGB hat seitdem schon zu etlichen Strafverfahren geführt. Was sich hinter § 130 StGB verbirgt und was es mit der Einführung des Absatz 5 auf sich hat, erklären wir in diesem Artikel.

Die Meinungsfreiheit steht unter dem verfassungsrechtlichen Schutz des Grundgesetzes. Gleichzeitig stellt das Strafgesetzbuch bestimmte Äußerungen unter Strafe. Es besteht also ein Spannungsverhältnis zwischen der Verfassung einerseits und dem Strafrecht andererseits. Welche Äußerungen noch unter die freie Meinungsäußerung fallen und welche bereits den Tatbestand einer Strafnorm – vor allem den der Beleidigung – verwirklichen, ist im Einzelfall eine Frage der Abwägung.