Zwei Faktoren bestimmen die Geldstrafe
Das deutsche Strafrecht arbeitet bei Geldstrafen mit dem Tagessatzsystem nach § 40 StGB (Strafgesetzbuch). Anders als bei einem festen Geldbetrag wird die Strafe in zwei Schritten festgelegt:
- Anzahl der Tagessätze – richtet sich nach der Schwere der Tat und dem Verschulden
- Höhe des einzelnen Tagessatzes – orientiert sich am Einkommen des Verurteilten
Das Prinzip dahinter ist Folgendes: Die Strafe soll für einen Geringverdiener genauso spürbar sein wie für einen Millionär. Ein Topverdiener zahlt deshalb pro Tagessatz deutlich mehr als jemand mit durchschnittlichem Gehalt, auch wenn beide rechtlich die gleiche Straftat begangen haben.
Die Anzahl der Tagessätze – Bewertung der Schuld
Die Anzahl der Tagessätze spiegelt wider, wie schwer die Tat wiegt. Eine Geldstrafe kann mindestens 5 bis höchstens 360 Tagessätze betragen. Das Gericht berücksichtigt bei der Festlegung unter anderem die konkreten Umstände der Tat, das Verschulden des Täters und eventuelle Vorstrafen.
Ein einfaches Beispiel: Wer beim Ladendiebstahl zum ersten Mal erwischt wird, erhält typischerweise eine niedrige Tagessatzzahl im Bereich von 15 bis 30 Tagessätzen. Bei schwereren Delikten oder Wiederholungstaten steigt die Zahl deutlich an. Übersteigt die Strafe 90 Tagessätze, wird sie als erheblich angesehen und ins Führungszeugnis eingetragen.
Im Fall Adeyemi wurden nach Medienberichten 60 Tagessätze verhängt. Dies liegt im mittleren Bereich und deutet darauf hin, dass das Gericht zwar einen Verstoß festgestellt, aber auch mildernde Umstände berücksichtigt hat.
Die Höhe des Tagessatzes – Orientierung am Einkommen
Während die Anzahl der Tagessätze für alle gleich ist, unterscheidet sich die Höhe des einzelnen Tagessatzes erheblich. Sie wird nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten bemessen (§ 40 Abs. 2 StGB). Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen des Täters pro Tag.
Die Spanne reicht gesetzlich von mindestens 1 Euro bis maximal 30.000 Euro pro Tagessatz. In der Praxis liegt die Tagessatzhöhe bei Durchschnittsverdienern häufig zwischen 50 und 150 Euro. Bei Besserverdienenden kann er schnell in den vierstelligen Bereich steigen.
Das Gericht teilt das monatliche Nettoeinkommen durch 30 Tage, um den Tagessatz zu ermitteln. Dabei werden Unterhaltspflichten, Sozialversicherungsbeiträge und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden hingegen freiwillige Ausgaben wie Urlaubsreisen, Ratenzahlungen für Konsumgüter oder großzügige Lebenshaltungskosten.
Der Fall Adeyemi – eine Beispielrechnung zur Tagessatzhöhe
Karim Adeyemi verdient nach Medienberichten beim BVB ein Jahresgehalt von rund 2,65 Millionen Euro netto. Das entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von etwa 221.000 Euro. Teilt man diese Summe durch 30 Tage, ergibt sich ein Tagessatz von rund 7.370 Euro.
Bei 60 verhängten Tagessätzen errechnet sich daraus eine Geldstrafe von etwa 442.000 Euro. Die in den Medien genannte Summe von 450.000 Euro liegt also im realistischen Bereich und passt zur Berechnung nach dem Tagessatzsystem.
Unterschiedliche Einkommen – unterschiedliche Beträge der Strafe
Das Tagessatzsystem führt dazu, dass zwei Personen, die dieselbe Tat begehen, völlig unterschiedliche Geldbeträge zahlen können. Die rechtliche Strafe ist identisch, die finanzielle Belastung wird aber dem jeweiligen Einkommen angepasst.
Drei Beispiele verdeutlichen dies bei jeweils 60 Tagessätzen:
- Arbeitnehmer mit 2.100 € netto im Monat → Tagessatzhöhe ca. 70 € → Geldstrafe: 4.200 €
- Selbstständiger mit 6.000 € netto im Monat → Tagessatzhöhe ca. 200 € → Geldstrafe: 12.000 €
- Spitzenverdiener mit 221.000 € netto im Monat → Tagessatzhöhe ca. 7.370 € → Geldstrafe: 442.000 €
Das System soll verhindern, dass Geldstrafen für wohlhabende Personen zu einer Bagatelle werden, während sie für Menschen mit geringem Einkommen existenzbedrohend wirken.
Was Betroffene zur Geldstrafe wissen sollten
Wer mit einer Geldstrafe rechnen muss, sollte wissen, dass beide Komponenten – Tagessatzzahl und Tagessatzhöhe – durch eine gute Verteidigung beeinflusst werden können. Die Anzahl der Tagessätze lässt sich unter Umständen durch Milderungsgründe, zum Beispiel Schadenswiedergutmachung oder ein Geständnis, reduzieren. Auch die Berechnung des Tagessatzes bietet Spielraum, insbesondere wenn Unterhaltspflichten bestehen oder das Einkommen schwankt.
In geeigneten Fällen kann von der Verhängung einer Geldstrafe ganz abgesehen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage erreicht werden. Diese Geldauflage ist keine Strafe im Sinne des Gesetzes und wird nicht in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann hier entscheidend sein.
Als erfahrene Strafverteidiger können wir Ihnen helfen, Ihre rechtliche Situation besser zu verstehen und die beste Strategie zu entwickeln. Wenn Sie Fragen zur Berechnung von Geldstrafen oder zu Ihrem individuellen Fall haben, kontaktieren Sie uns gerne.







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