
Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger? Wir erklären, wann ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, wann das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt, ob der Beschuldigte ihn selbst auswählen kann und wer am Ende die Kosten trägt.
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Wann liegt ein Betrug im Sinne des § 263 StGB vor? Wir erläutern die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Straftatbestands von der Täuschung bis zum Vermögensschaden, das Strafmaß bei einfachem und schwerem Betrug, sowie die wichtigsten Ansatzpunkte für die Verteidigung.

Was genau fällt unter den Straftatbestand des Diebstahls nach §§ 242 ff. StGB? Wir erklären den Tatbestand von der Wegnahme bis zur Zueignungsabsicht, die Qualifikationen wie Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl, das drohende Strafmaß sowie die Abgrenzung zu anderen Eigentumsdelikten.

Eine Festnahme bzw. Verhaftung ist für die meisten Menschen eine überraschende Ausnahmesituation. Wer plötzlich von der Polizei festgenommen wird, ist in der Regel erstmal verunsichert und weiß nicht, wie er sich verhalten soll. Gerade in dieser Situation ist es jedoch entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und besonnen zu handeln, um keine rechtlichen Nachteile zu riskieren.

Erfolgt im Rahmen eines Strafverfahrens erster Instanz eine Verurteilung, so gibt es unter anderem die Möglichkeit, das Strafurteil mit dem Rechtsmittel der Berufung anzufechten. Dabei kann entweder der Schuldspruch an sich angefochten werden oder aber die Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch – also die Höhe der Strafe – beschränkt werden. Die Frage, wann die Einlegung des Rechtsmittels der Berufung sinnvoll ist, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Die Untersuchungshaft, häufig auch als U-Haft bezeichnet, ist in den §§ 112 ff. Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Sie stellt den stärksten Grundrechtseingriff dar, den das Strafverfahren gegen einen Beschuldigten vorsieht, und ist mithin als letztes Mittel zu verstehen. Bei der Untersuchungshaft handelt es sich um eine reine verfahrenssichernde Maßnahme und gerade nicht um eine Strafe. Die Unschuldsvermutung gilt während der gesamten Dauer der Inhaftierung fort. Die Anordnung setzt zudem stets einen richterlichen Haftbefehl voraus und ist damit von einer (vorläufigen) Festnahme zu unterscheiden.